Was hat hier der Europäische Gerichtshof entschieden?

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 13.03.2025, 12:40 vor 42 Tagen 2033 Views

In Rumänien erscheint heute diese Meldung:

https://www.desteptarea.ro/decizia-curtii-de-justitie-a-uniunii-europene-medicii-care-a...

Der Artikel der Überschrift übersetzt:

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union: Ärzte, die die COVID-Impfung empfohlen haben, haften zivil- und strafrechtlich für die Folgen

Das wäre ja ganz was Neues. Aber ich überprüfe generell alles, was ich so lese, ob‘s auch stimmt.
Da liest man was in englischer Sprache:

https://www.europereloaded.com/european-court-of-justice-doctors-will-be-solely-respons...

Daraufhin habe ich versucht, mir das Urteil herauszugrapschen. Das wäre dann dieses hier, wenn ich richtig liege:

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=294784&pageInde...

Genauer gesagt, die Rechtssache C‑586/23 P mit dem Urteil vom 30.1.2025.

Mein Problem ist, dass ich juristisch nicht so gebildet bin, um hier den casus cnactus zu erfassen. Ich kann hier nichts nachvollziehen, was im Urteil steht, was zur Folge hat, dass man den Ärzten mit Schadensersatz (zivil) und mit Anzeigen wg. Körperverletzung (strafrechtlich) an die Gurgel gehen kann, wenn sie in der Covid-Zeit diese Impfung empfohlen haben.

Hier in Rumänien waren sie so gescheit, dass jeder, der geimpft werden wollte, vorher unterschreiben musste, dass das auf seine eigene Verantwortung hin geschieht. Weiß nicht, wie das anderorts gehandhabt wurde. Diejenigen, die in einem Dienstverhältnis gestanden haben (z.B. im Krankenhaus) und deren Vorgesetzten das mit der Androhung der Kündigung erreicht haben, dass sich da mehrere haben impfen lassen (müssen), die könnten nun auch Probleme bekommen.

Das geht soweit, dass auch der Klerus in die Verantwortung kommt.

https://www.directupload.eu/file/d/8857/v6pckfm9_jpg.htm

Seltsam nur, dass man diejenigen in Brüssel, beginnend mit der eisernen Ursula, die ja nachweislich immense Summen als Profit bei der ganzen Sache durch das Geschäft mit Pfizer eingesackt hat, in Ruhe lässt.

Wer weiß da also was Genaueres?

Meine kurze Interpretation:

Martin @, Donnerstag, 13.03.2025, 14:00 vor 42 Tagen @ helmut-1 1634 Views

Der Kläger hat aus der Zulassung der Impfstoffe eine Verpflichtung für Ärzte zur Impfung, bzw. Impfempfehlung abgeleitet, wohl um die Haftung von sich als Arzt abzuweisen.

Das Gericht sagt aber, dass die Zulassung keine Verpflichtung für die Ärzte ist, sondern, dass Impfung und Empfehlung in der Verantwortung der Ärzte ist, auch allein schon, weil dies durchaus Patienten-spezifisch ist.

Dies gilt grundsätzlich immer bei einer ärztlichen Behandlung.

Aha, danke, hab ich verstanden (oT)

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 13.03.2025, 14:20 vor 42 Tagen @ Martin 859 Views

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