Wie ist inzwischen der Stand zur Heizung, Dämmung, Energiegesetz usw.?

Ankawor @, Mittwoch, 20.09.2023, 12:18 vor 439 Tagen 5820 Views

Hallo,

ich habe den Überblick über die geltenden und geplanten Regelungen zu Heizung, Dämmung usw. verloren. Presseberichte zu den neuesten Entwicklungen sind meistens lückenhaft, manchmal falsch.

Weiß jemand, ob es irgendwo eine zuverlässige Übersicht gibt? Ich habe den Eindruck, dass ich irgendwie planen muss, damit es über kurz oder lang keine langen Gesichter bei uns oder unseren Kindern gibt. Kann man jetzt noch ungeschoren davonkommen?

Letzte Woche gab es Berichte, dass die EU schärfere Gesetze plant, dass aber die Bundesregierung dagegen ist. Da ging es um Ausnahmen bei Einfamilienhäusern, Denkmalschutz, dann wurde wieder erwähnt, dass Häuser, die die Vorschriften nicht erfüllen, weder vermietet noch verkauft werden dürften. Beim Vererben oder Verschenken soll es eine Pflicht zur Erfüllung der Vorschriften innerhalb von fünf Jahren geben (werden).

Ich habe keinen Durchblick, ob wir gar nichts machen sollten, lieber sofort an die Kinder verschenken oder verkaufen. Da alles so schnell geht mit den grünen Ideen und Gesetzen, möchte ich nicht warten, bis nichts mehr geht.

Danke im voraus für jeden Tipp

Ankawor

Danke, dann wäre es schon zu spät

Ankawor @, Mittwoch, 20.09.2023, 13:28 vor 439 Tagen @ Diego2 5245 Views

Danke für die Links.

Dem ersten Link nach, ist es schon zu spät, jeder wird geschoren.

Aus dem zweiten verlinkten Artikel:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Haus nach Inkrafttreten des Heizungsgesetzes 2024 beheizen dürfen. Dazu gehören:
Wärmepumpen
Stromdirektheizungen
Fernwärme
Pellet- und Holzheizungen
Solarthermie
Hybridheizungen, die erneuerbare Energien mit Gas- oder Ölkesseln kombinieren (wobei der Anteil der erneuerbaren Energiequelle bei mindestens 65 Prozent liegen muss). Ölheizungen oder Gasheizungen können somit weiterhin betrieben werden, wenn ihnen mindestens 65 Prozent erneuerbare Heizstoffe beimischen können
Gasheizungen sind noch erlaubt, wenn sie für grünen Wasserstoff geeignet sind und später umgestellt werden können (sogenannte H2-Ready-Heizungen).

Wegen sowas schrieb ich ursprünglich, Berichte sind oft unvollständig. Denn unser 300 Jahre altes Bauernhaus hat überhaupt keine Heizung, sondern nur ein paar Holzöfen/-herde und der Dachboden ist supergut gedämmt, weil da ein Meter dick Stroh drauf liegt.

Ob ich es in diesem Zustand verkaufen, verschenken oder vererben kann, kann ich nirgends ermitteln.

Wäre es allerdings so, dass ein Haus wie unseres von den ganzen Sachen überhaupt (noch) nicht betroffen wäre, könnte sich das vielleicht auf positiv auf einen möglichen Verkaufspreis auswirken. Leute, die nur noch genervt sind und vom einfachen Leben auf dem Lande träumen, kenne ich einige. Mit Interesse habe ich hier auch neulich die Diskussion über Selbstversorgung gelesen.

In diesem Fall wäre es wohl am besten, die Gunst der Stunde zu nutzen, ruckzuck die Mücke zu machen und die Ereignisse aus der Ferne zu verfolgen.

MFG

Ankawor

PS: Da das ganze Drama eine Farbe hat, eine Buchempfehlung
Grün und Dumm - EXTREM: Ignoranz kennt keine Gnade : Hofmann-Reinecke, Hans

PPS: Die von Bernd eben geäußerte Erwartung, aus Gründen des Machterhalts könnte alles zurückgenommen werden, teile ich nicht. Dazu ist das alles schon zu verwoben in das gesamte System.

PPPS: Und die soeben eingetroffene Email:
"wenn 5 Millionen hausbesitzer kein Geld haben für eine Sanierung. Und dann? Ab ins Gefängniss?
Meine Güte, was du betreibst nennt man vorauseilenden Gehorsam."

kann ich überhaupt nicht verstehen. Es ist genau das Gegenteil von vorauseilendem Gehorsam, wenn man sich frühzeitig informiert und Gedanken drüber macht, wie man mit geringstmöglichem Verlust durch eine sich abzeichnende Situation kommt, statt den Kopf in den Sand zu stecken und alles über sich ergehen zu lassen.

Es gibt zur Zeit keine verlässliche Übersicht

FredMeyer @, Südrand der Heide, Mittwoch, 20.09.2023, 17:20 vor 439 Tagen @ Diego2 4211 Views

bearbeitet von FredMeyer, Mittwoch, 20.09.2023, 18:09

https://www.haus.de/geld-recht/sanierungspflicht-35448

Das Ding ist total veraltet.

https://www.mein-eigenheim.de/heizen/heizungsgesetz.html

auch in diesem Artikel sind die Vorstellungen abenteuerlich. Hier mal ein Auszug

Ausnahmeregel für Neubauten, die "Baulücken" schließen

Für Neubauten, die in Baulücken, also außerhalb von Neubaugebieten, errichtet werden, gelten großzügigere Fristen: Je nach Gemeindegröße gilt die 65-Prozent-Pflicht erst nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Welcher Stichtag gilt, hängt davon ab, wann die kommunale Wärmeplanung für Ihre Gemeinde vorliegt (dazu gleich mehr).

Diese Darstellung ist abenteuerlich und irreführend.
Im ganzen Änderungsgesetz das derzeit als Drucksache 0415/23 beim Bundesrat lassen sich diese Angaben nicht finden. Es gelten zwei Stichtage

30. Juni 2026 für Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohner
30. Juni 2028 für Gemeinden bis 100 000 Einwohner

Diese Stichtage sind in §71 Absatz 8 definiert, der entsprechende Paragraph im exakten Wortlaut:

(8) In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt. In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 100 000 Einwohner oder weniger gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt. Sofern das Gebäude in einem Gebiet liegt, für das vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder vor Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 durch die nach Landesrecht zuständige Stelle unter Berücksichtigung eines Wärmeplans, der auf der Grundlage einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wärmeplanung erstellt wurde, eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, sind die Anforderungen nach Absatz 1 einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung anzuwenden. Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.

Die Stichtage beziehen sich auf Verpflichtungen, die von den Gemeinden bzgl einer Wärmeplanung zu erfüllen sind. Und ACHTUNG die Formulierung "Gebiet zum Neu- oder Ausbau" ist nicht misszuverstehen für Gebiete des Wohnungsbaus. Das bezieht sich ausschließlich auf Gebiete in denen ein Wasserstoffnetz bzw. Wärmenetz ausgebaut werden soll.

Der 31. Dezember 2023 ist ein hartes Datum, alles was nach diesem Datum als Heizung eingebaut und in Betrieb genommen wird, muss den Vorschriften des GEGs entsprechen, es gibt prinzipiell keine Ausnahmen. Listigerweise hat man in das Gesetz noch ein paar Vorschriften eingebaut, die den so harmlos klingenden Übergangsfristen noch ein paar Schärfen mit auf den Weg geben.

Eine nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Heizung müsste auf jeden Fall schon so ausgerüstet sein, um ab dem 1. Januar 2029 mit Wasserstoff betrieben werden zu können. Siehe hierzu §71 Absatz 9

Und last but not least gibt's da noch §71i, der sich listigerweise auch noch mit den Übergangsvorschriften befasst.

Ich habe für mich das Fazit gezogen: jede Heizung, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut und in Betrieb genommen wird, muss in irgendeiner Form den Vorschriften des neuen GEGs entsprechen. Da beißt die Maus kein Faden ab.

Ich habe mich am letzten WE für unsere Eigentümergemeinschaft mit den Texten befasst und diese durchforstet. Es sieht nicht gut aus für Deutschland. Es kommen bürokratische Kosten auf jeden Bürger zu, die das Wohnen erheblich verteuern werden.

--
Fred

Geh mal davon aus, dass das Gesetz bald wieder zurückgenommen wird. Nach meiner Einschätzung hat die Ampel allein deswegen schon 10% Stimmen verloren und die FDP nähert sich deswegen dem 5% Abgrund.o

BerndBorchert @, Mittwoch, 20.09.2023, 13:09 vor 439 Tagen @ Ankawor 4682 Views

"zurückgenommen"

Mirko2 @, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 20.09.2023, 13:24 vor 439 Tagen @ BerndBorchert 5398 Views

Wurde jemals ein Gesetz zurückgenommen? Da haben eher die Gerichte es zur Überarbeitung an die jeweiligen Stellen zurückbegeben! Und was daraus wurde, sehen wir an der Grundstückssteuer. Verrücktheiten in der Berechnungen und noch mehr Kosten für die, die es abdrücken müssen.

--
Server capacity exceeded

Die Aussicht auf Rücknahme des Gesetzes ist gar nicht so abwegig.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Mittwoch, 20.09.2023, 17:39 vor 439 Tagen @ BerndBorchert 4396 Views

Allerdings dürfte eine Rücknahme des Gesetzes weniger aufgrund einer politischen Initiative erfolgen. Ich gehe eher davon aus, das irgendwer eine Nichtigkeitklage einreichen wird. Die Begründung wird dann die sein, das dieses Gesetz nicht anwendbar ist, weil entsprechende Voraussetzunegn fehlen. Der Ausbau der Wasserstoffnetze und deren Hochlauf sind auch bis 2040 nicht flächendeckend. Entsprechende Hinweise gibt es zu genüge im Internet. Technisch kämpfen die Firmen immer noch mit der Materialauswahl, um die durch den Einsatz von Wasserstoff entstehenden Ansprüchen an die Materialeigenschaften zu erfüllen.

Wenn man Erdgas bis 2040 komplett ersetzen will, muss man neue Netze bauen, da Wasserstoff mit einer Energiedichte van etwa 1/3 des Erdgases daher kommt. Daraus folgt, dass die Querschnitte der Rohrleitungen um einiges größer sein müssen, wenn der Engergiebedarf ausschließlich mit Wasserstoff gedeckt werden soll.

Das urbane Erdgasnetz besteht seit wievielen Jahren? 40 .. 60 Jahre? je nach Ausbaugrad.
Und Habeck will in 15 Jahren mit Wasserstoff gleichziehen? Da lachen selbst die Hühner.
[[rofl]]

--
Fred

Wenn die wütenden arbeitslosen Bauarbeiter mit Pickel und Schaufel vor dem Reichstag stehen. Da hilft dann auch kein Burggraben (mit Krokodilen) nichts mehr.

ebbes @, Mittwoch, 20.09.2023, 18:10 vor 439 Tagen @ FredMeyer 4142 Views

Weil sich kein Bauherr oder Bauträger die verrückten Vorgaben der Grünen leisten kann oder will.
Und dann die Unsicherheit.
Was fällt diesen ..... als nächstes ein.
Möglicherweise kommt dann auch noch eine Mietpreisgrenze. So dass ich meine Kosten nicht weitergeben kann.
Nein danke, dann doch lieber Aktien oder Gold.

ebbes

--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten die Gesetze und Verordnungen nicht owT

Dieter @, Mittwoch, 20.09.2023, 15:18 vor 439 Tagen @ Ankawor 4061 Views

owT

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Wo steht das? Das ist ernst gemeint. - owt

FredMeyer @, Südrand der Heide, Mittwoch, 20.09.2023, 17:23 vor 439 Tagen @ Dieter 3755 Views

--

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Fred

denkmalschutz

JJB @, Dresden, Mittwoch, 20.09.2023, 19:33 vor 439 Tagen @ FredMeyer 3901 Views

doch, die information habe ich auch.
denkmalgebäude sind da außen vor.
ist halt die frage, wie teuer eine gastherme dann sein wird, wenn es nur noch ein klitzekleines nischenprodukt ist...

--
"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

§105

Dieter @, Mittwoch, 20.09.2023, 19:46 vor 439 Tagen @ FredMeyer 3947 Views

bearbeitet von Dieter, Mittwoch, 20.09.2023, 19:53

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__105.html

In NRW ist es so, daß inzwischen die Gemeinden als unterste Denkmalbehörde westentlich mehr Spielraum bekommen haben in der Entscheidungsfindung was sie erlauben, ansonsten die oberen recht strengen Denkmalbehörden.

Habe eine alte vermietete Stadtvilla. Bei der habe ich keinerlei Bedenken, daß ich eines Tages zu irgend etwas gezwungen werde. Man muß nur eine stimmige Argumentationslinie aufbauen. Vor allem wenn nicht nur die Fassaden sondern auch die Räume unter Schutz stehen, dann ist es quasi unmöglich, daß das Energiegesetz in irgend einer Form greift, wenn man das nicht möchte.

Wenn in den Denkmal-Unterlagen/Bescheid nichts ausgeschlossen ist, dann gilt der Schutz immer für innen und außen.
Dann ist es eher schwierig, energetische Maßnahmen durchzuführen, es sei denn man verschweigt es gegenüber der Denkmalbehörde.

Gruß Dieter

PS: Energieausweis ist auch nicht erforderlich.

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

In dem Falle sind die Eigentümer vor den Willkürmaßnahmen geschützt.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Mittwoch, 20.09.2023, 20:37 vor 439 Tagen @ Dieter 3851 Views

Kam bei uns leider nicht in Frage.

Das neue Gesetz enthält auch eine Menge an Zynismus, als es da in §71 Absatz 12 heißt:

(12) Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden.

Warum gerade der 19. April 2023? Das war der 2. Mittwoch nach Ostern. Kein besonderer Mittwoch. Ein ganz normaler. Hatten da ein paar Insider ihre Aufträge für Heizungen nach alter Bauart noch rechtzeitig unter Dach und Fach gebracht?

--
Fred

meine Erfahrung mit denkmalgesch. Haus

Dieter @, Mittwoch, 20.09.2023, 21:11 vor 439 Tagen @ FredMeyer 4079 Views

Hallo FredMeyer,

mein Objekt von 1875 wird vermietet. Insofern will man natürlich die alte Substanz und das besonere Wohnerlebnis erhalten, andererseits wird man natürlich auch best. energetische Maßnahmen machen, die einem sinnvoll erscheinen, und die das Mietobjekt verwertbarer machen.
Als Mieter kommen ohnehin nur Personen infrage, die sich den Luxus leisten können und das Ambiente auch mögen (3,80m Raumhöhe, sehr große Einzelräume, insofern sehr große Wohnungen, Vertäfelungen an den Wänden, Stuckdecken, teilw. vergoldet, alte Eichenfußböden oder alte Keramikböden.

Übrigens: Unten hat eine alleinerziehende Mutter die Wohnung mit sehr großem Innenstadtgarten gemietet, arbeitet ganztägig, bekommt keinen Cent vom Ex. (Das zum Thema alleinerziehende Mütter und deren Einkommen. Man sollte nichts pauschalieren)

Aber zurück zum Denkmal: Nach meiner Erfahrung macht es Sinn, möglichst viel ohne die Denkmalbehörden zu machen, also ohne sie zu informieren. Man benötigt sie nur, wenn irgendwelche Vorschriften einem etwas vorschreiben wollen, was man nicht einsieht. Dann sind nach meiner Erfahrung die Denkmalbehörden sehr bestimmt gegenüber anderen Behörden. (Auflagen bei Gewerbe, Feuerschutz, Schallschutz, Parkplätzen usw.)

Die Behörde kennt meine Innenräume nicht, stehen trotzdem unter Schutz, sodaß ich argumentativ sehr viel machen kann und quasi freie Hand habe. Diesen Zustand finde ich gut.
(PS: Bei der Grundst. gibts auch nen Abschlag) und vor ca. 4 Jahren hatte ich eine neue Gastherme einbauen lassen. Die jährlichen Heizkosten dürften bei der unteren Wohnung (ca. 200qm) nicht unerheblich sein (eigener Zähler). Kenne aber die derzeitigen Kosten nicht.

Bei irgendwelchen Arbeiten am Gebäude nehme ich in aller Regel die Zuschüsse der Denkmalbehörde nicht, um freie Hand bei der Ausführung zu haben.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Wegen Leserzuschrift bzgl §71 Absatz 12 - vielleicht wegen Insiderwissen...

FredMeyer @, Südrand der Heide, Mittwoch, 20.09.2023, 22:28 vor 439 Tagen @ FredMeyer 3753 Views

bearbeitet von FredMeyer, Mittwoch, 20.09.2023, 23:02

§71 Absatz 12

(12) Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden.

Meine Meinung: Die Gültigkeit des geänderten GEGs gilt ab dem 1. Januar 2024. Alle Heizungsmaßnahmen, die ihren Startzeitpunkt zu diesem Datum oder später haben, fallen unter dieses Gesetz. Für alle Heizungsmaßnahmen deren Einbau und Inbetriebnahme vor diesem Datum hat, darf dieses Gesetz nicht angewendet werden.

Ich vermute ganz einfach, dass sich das Datum 19. April 2023 auf mögliche zur Zeit andauernde Bauprojekte bezieht, deren Heizungsmaßnahmen vor diesem Datum beauftragt wurden und das Bauprojekt wahrscheinlich am 18. Oktober 2024 abgeschlossen sein wird.

Für mich hat das Ganze ein Geschmäckle. Am 8. September, als das Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, hätte niemand mehr die Chance gehabt, den Einbau einer konventionellen Gasheizung zu beauftragen. Vielleicht hat sich jemand aus der Regierungsclique damit einen Freibrief geschaffen, wer weiß?

Das Gesetz hat natürlich auch Auswirkungen auf laufende Bauvorhaben für jedermann, für den die Zeitabläufe in diesen Rahmen passend sind. Wenn der Heizungsbauer den Termin überzieht... wer leistet Schadensersatz?

--
Fred

finde den § 71 (12) nicht

Dieter @, Donnerstag, 21.09.2023, 00:49 vor 439 Tagen @ FredMeyer 3345 Views

Hallo,
irgendwie gibt mir der Suchdienst keine Ergebnisse zu einem Absatz 12.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Arbeitsbeschaffung für Grüne in Abs.12

Dieter @, Donnerstag, 21.09.2023, 11:14 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3238 Views

Besten Dank für die Quelle,
bei mir auf Seite 13 zu finden. Der Absatz 12 ist auch interessant:

(11) Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmi-
gen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärme-
planung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-
Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88
Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministe-
rium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfü-
gung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind

Hier geht es um Agitation durch grün-versiffte Menschen. Schließlich läßt sich auch eine Co2-Besteuerung rückgängig machen, und somit die Wirtschaftlichkeit andersherum entwickeln. Wieso keine Beratung über die Möglichkeit von Stromausfällen (Heizungsausfällen) durch die recht einseitige Ausrichtung von Elektrizität als Energieträger ?

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Es gibt bereits eine ganze Armada von Energieberatern.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 11:49 vor 438 Tagen @ Dieter 3259 Views

Die stehen alle schon in den Startlöchern. In meiner Gemeinde ca. 11.000 Einwohner, gibt es sogar 3 Energieberater. Aber die haben alle schon Wartezeiten bis 9 Monaten, kein Scherz wie unser Hausverwaltung herausgefunden hat.

--
Fred

Gemäß Berninger sollte man die Chancen nutzen

Ankawor @, Donnerstag, 21.09.2023, 12:04 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3452 Views

Die stehen alle schon in den Startlöchern. In meiner Gemeinde ca. 11.000 Einwohner, gibt es sogar 3 Energieberater. Aber die haben alle schon Wartezeiten bis 9 Monaten, kein Scherz wie unser Hausverwaltung herausgefunden hat.

Das passt zu Youtube-Vorträgen des geschätzten Sundevil, der immer wieder betont, dass man Entwicklungen, die man nicht aufhalten kann, wenigstens clever zu seinem Vorteil nutzen sollte.

Ich kenne Leute in der Energieberatungsbranche, die mindestens 1K pro Tag machen. Mit etwas technischer Vorbildung könnte man wahrscheinlich kurzfristig Energieberater werden. Also ran. Voraussetzung ist allerdings, dass man glaubhaft zu erkennen gibt, dass man Angst vor dem Klima hat.

Das Problem dabei: Kann ich dann noch in den Spiegel schauen owT

Dieter @, Donnerstag, 21.09.2023, 13:12 vor 438 Tagen @ Ankawor 3095 Views

owT

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Ja, das ist immer das Problem. Und ob man das wirklich machen will..... :-) Bekannte von mir sanieren sich seit Jahren über die "Hilfsindustrie".... habe den Kontakt weitestgehend eingestellt. oT

Olivia @, Donnerstag, 21.09.2023, 15:38 vor 438 Tagen @ Dieter 3042 Views

.......

--
For entertainment purposes only.

Schema F !

Arbeiter @, Mittwoch, 20.09.2023, 18:57 vor 439 Tagen @ Ankawor 4685 Views

Wie ein Abziehbild zu 2020-22. Maximal Panik machen - Schaden anrichten und wer sich da raus hält ist heute topfit, hat seine Lebenserwartung behalten und am Arbeitsmarkt hochbegehrt.

Mein Tipp zu Immos: Aussitzen - mit allen Tricks, wenn man Immobilie behalten will oder muß.
Andernfalls schnellstmöglich verkaufen, solange es noch genügend Dumme gibt und in Miete ziehen, bis Immo Ihren Boden erreicht haben.

All diese Regeln fallen 2025.

Gruß

Arbeiter

Da ist was dran

Ankawor @, Mittwoch, 20.09.2023, 19:40 vor 439 Tagen @ Arbeiter 4447 Views

Wie ein Abziehbild zu 2020-22. Maximal Panik machen - Schaden anrichten und wer sich da raus hält ist heute topfit, hat seine Lebenserwartung behalten und am Arbeitsmarkt hochbegehrt.

Ja, wir sind bis heute unbeirrt, haben Freunde verloren und sonst ist alles gut.

Mein Tipp zu Immos: Aussitzen - mit allen Tricks, wenn man Immobilie behalten will oder muß.
Andernfalls schnellstmöglich verkaufen, solange es noch genügend Dumme gibt und in Miete ziehen, bis Immo Ihren Boden erreicht haben.

Auch gut, aber für mich als Halblandwirt schlecht machbar. Heute nachmittag auf dem Feld haben mir andere Landwirte erzählt, warum sich nix mehr lohnt. Unvorstellbare Behinderungen durch die woke Bürokratie.

All diese Regeln fallen 2025.

Das hört sich lange an, aber wenn du auf C verweist, zeigt sich ja, wie schnell Sachen anders geworden sind.

MFG
Ankawor

Jedenfalls hat der Immobilienmarkt wieder richtig Fahrt aufgenommen

Plancius @, Mittwoch, 20.09.2023, 21:43 vor 439 Tagen @ Ankawor 4727 Views

Nachdem im April der Immobilienmarkt nach der Ankündigung von Habecks Heizungsgesetz über Nacht zusammengebrochen ist, praktisch bis zum Sommer keine Umsätze mehr getätigt wurden, so hat der Markt wohl das Heizungsgesetz jetzt verdaut und schert sich nicht weiter drum.

Hier im Nordosten Deutschlands im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern knüpft der Immobilienmarkt wieder an die Hausse der letzten Jahre an. Die alten Preise, häufig sogar gestiegene Preise werden wieder gezahlt.

Einfach nur noch alles verrückt.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Das können aber auch noch Bauvorhaben sein, die über ein Forward-Darlehen finanziert werden. [mkT]

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 10:43 vor 438 Tagen @ Plancius 3265 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 11:08

Mit einem Forward-Darlehen kann man sich günstige Zinsen bis zu 5 Jahre im Voraus sichern (mit kleinem Aufschlag).

Das werden in der Niedrigzinsphase sicherlich einige gemacht haben und die bauen erst jetzt.

Ob das klug/unklug ist, will ich nicht beurteilen.

Zusatz:
Eine große Berliner Wohnungsbaugesellschaft hat alle neu-geplanten 60000 Wohnungen "auf Eis gelegt". Begründung: Aktuelle Finanzierungskosten + Kosten für das Baumaterial sind unkalkulierbar geworden.

Viele Baufirmen können momentan kein verbindliches Angebot machen, da die Kosten (und Lieferzeiten) für Steine/Holz/Zement & Co. so volatil sind, dass ihre Kalkulation schon eine Woche später nicht mehr umsetzbar ist.

Einige große Bauträger/Immobilienentwickler sind schon pleite gegangen und diejenigen, die ihre Eigentumswohnung im Voraus bezahlen mussten, stehen jetzt vor einem leeren Grundstück oder einem Rohbau (besonders in Großstädten).

Bauanträge für Neubauten sind um weitere 30% gefallen.

Nein, das sind Gebrauchtimmobilien

Plancius @, Donnerstag, 21.09.2023, 11:13 vor 438 Tagen @ Steppke 3385 Views

Hallo @steppke,

nein das sind Gebrauchtimmobilien, so wie man sie hier auf den Dörfern oder den kleinen mecklenburgischen Städten zuhauf findet.

Fundament aus Feldsteinen, Salpeter in den Wänden usw. Also der volle Sanierungsbedarf.

Und übrigens. Ich kann immer nicht verstehen, wenn beim Immobilienkauf auf die Zinsen verwiesen wird. Gerade bei Bestandsimmobilien wird zu einem großen Teil Cash bezahlt.

Wer sind denn die Käufer?

Hier sind es viele Berliner oder Bürger der alten Bundesländer oder Alteingesessene, die nach der Wende durch Verkauf von Grund und Boden zu etwas Vermögen gekommen sind. Ein Großteil der Käufer sind auch bereits Besitzer von Immobilien, die einen positiven Cashflow haben und Anlagen für Cash suchen. Daher glaube ich, dass die Zinselastizität auf dem Immomarkt in vielen Teilen nicht gegeben ist.

Trotzdem wundert es mich, dass das Habecksche Heizungsgesetz einfach so von den Käufern ignoriert wird. Aber der Anlagedruck von renditesuchendem Geld muss einfach so gewaltig sein, dass die mit dem Heizungsgesetz verbundenen Risiken einfach weggewischt werden.

Das Vermögen in Teilen der Mittelschicht, insbesondere im Westen, muss so gewaltig sein, dass mittlerweile Geld in großen Mengen verbrannt wird. Siehe die Auswüchse bei Photovoltaik und auf dem Immomarkt.

Solange diese Auswüchse noch finanziert werden, wird sich wohl an der aktuellen Politik nichts ändern. Vielen Leuten, gerade diejenigen, die auch wählen gehen, geht es einfach noch zu gut. Das Vermögen dieser Leute wird jetzt in wenigen Jahren abgebaut werden, genau von den Leuten, denen sie auch ihre Stimme geben.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Kann sein!

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 11:25 vor 438 Tagen @ Plancius 3300 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 11:38

Hier bei uns, und ich wohnne höchstwahrscheinlich nur ca. 40 km (Luftlinie) von Dir entfernt, haben auch viele "Wessis" gekauft oder neu gebaut (oder sind am bauen).

Eine Familie aus Rottweil hat sich hier fast ein halbes Schloß gebaut, und wohnt nun hier.

Einige kleine, fast ausgestorbene Dörfer, wurden vollständig aufgekauft und komplett saniert, meist durch Berliner oder Westdeutsche, dazu gleich noch die Errichtung eines Waldorfkindergartens & Co.

... fast alles "Grüne"!

In ihren Ursprungsbundesländern wurde es ihnen höchstwahrscheinlich "zu bunt".

So sind sie halt ... die bunt-diversen-refugees-welcome Weltenretter.

Aber, ja, einige scheinen sehr viel Vermögen zu besitzen, so dass sie "ein paar Prozente mehr" aus der Portokasse bezahlen können (überspitzt formuliert).

GEG wurde an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. [mkT]

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 10:24 vor 438 Tagen @ Ankawor 3709 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 10:32

Daher gelten die meisten Vorschriften des GEG erst wenn eure Stadt/Gemeinde die kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet hat.

Städte unter 100k Einwohner haben dazu bis 2028 Zeit. Ruft beim Bauamt an und fragt nach.

Ich lebe in einer kleinen Gemeinde und habe das schon getan. Die haben damit noch nicht einmal ansatzweise angefangen.

Somit ist der Austausch von Gaskesseln auch im/nach dem Jahr 2024 noch problemlos möglich (muss aber Brennwert und "H2-Ready" sein). Nur wenn ihr den Austausch noch dieses Jahr hinbekommt, muss die Anlage nicht "H2-Ready" sein

In beiden Fällen habt ihr dann aber Ruhe vor "erneuerbaren Energien", ruinösem Dämmwahn, Fenstertausch, Einbau von Fußbodenheizung, Flächenheizkörper etc.!

Wärmepumpen sind momentan Ladenhüter, während es hingegen bei vielen Gasbrennwertkesseln/Thermen teils monatelange Wartezeiten gibt.

Weiterhin kann man die 65% "erneuerbare Energien" auch rechnerisch erreichen (was in der alten Fassung des GEG nicht möglich war). Dazu gibt es viele "Modelle" wie man das schaffen kann, ohne teure Investition.

Und bis 2045 gibt es noch einige Regierungswechsel und tippe mal darauf, dass diese ganze "Wärmewende" sowieso als Rohrkrepierer endet.

Gruß Steppke

+1 owT

Dieter @, Donnerstag, 21.09.2023, 11:19 vor 438 Tagen @ Steppke 3189 Views

owT

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Das sind genau, die Informationen, die ich so liebe.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 11:43 vor 438 Tagen @ Steppke 3608 Views

bearbeitet von FredMeyer, Donnerstag, 21.09.2023, 12:14

Daher gelten die meisten Vorschriften des GEG erst wenn eure Stadt/Gemeinde die kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet hat.

Falsch - sofern das Gesetz durch den Bundesrat abgesegnet wird, gilt es im gesamten Umfang und nicht nur in Teilen.


Städte unter 100k Einwohner haben dazu bis 2028 Zeit. Ruft beim Bauamt an und fragt nach.

Falsch - für was haben die Zeit?
Man muss nicht beim Bauamt anrufen, um zu erfahren, dass das alte GEG in der Fassung von 2020 noch Gültigkeit hat.

Ich lebe in einer kleinen Gemeinde und habe das schon getan. Die haben damit noch nicht einmal ansatzweise angefangen.

Richtig, noch gilt das alte GEG, die Gemeinden werden den Teufel tun, eine Planung zu starten, von der sie nicht wissen, ob sie in naher Zukunft überhaupt gefordert sein wird. Denn es gibt einen schönen Satz im neuen GEG, der da lautet:

Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.

Was das bedeutet, kann man nur ermessen, wenn man sich mit dem gesamten neuen GEG befasst. Denn das neue GEG hält noch ein paar gemeine Fallen vor.


Somit ist der Austausch von Gaskesseln auch im/nach dem Jahr 2024 noch problemlos möglich (muss aber Brennwert und "H2-Ready" sein).

problemlos ist maßlos übertrieben, ohne Energieausweis geht ab dem 1. Januar 2024 gar nichts mehr. Und wie man zu dem Energieauswei kommt, sagt dir dann der Energieberater, dessen Konsultation verpflichtend ist.

Über "Brennwert" steht im gesamten Text des Anderungsgesetzes nichts, aber auch wirklich nichts! Warum veröffentlichst du irgendwelchen Schwachsinn, den du dir aus den Fingern gesogen hast?

In beiden Fällen habt ihr dann aber Ruhe vor "erneuerbaren Energien", ruinösem Dämmwahn, Fenstertausch, Einbau von Fußbodenheizung, Flächenheizkörper etc.!

Falsch - die obige Aussage hat den Wert einer Latrinenparole.

Weiterhin kann man die 65% "erneuerbare Energien" auch rechnerisch erreichen (was in der alten Fassung des GEG nicht möglich war). Dazu gibt es viele "Modelle" wie man das schaffen kann, ohne teure Investition.

Ach - hast du dafür einen Beleg. Bitte um Nennung der entsprechenden Passagen im neuen GEG.
Meine Volltextsuche im neuen GEG hat dazu keine Hinweise gefunden - also auch wieder Latrinenparole?

Und bis 2045 gibt es noch einige Regierungswechsel...

Ach sieh an, jetzt kommen die Binsenweisheiten.

--
Fred

Danke für die kalte Dusche

Ankawor @, Donnerstag, 21.09.2023, 12:21 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3435 Views

Hallo Fred,

wenn das so stimmt, was du schreibst, sind alle vorherigen abwiegelnden oder beruhigenden Kommentare hinfällig. Es bleibt wohl jedem nur ein eingehendes Studium der bestehenden Vorschriften und ein Blick in die Glaskugel auf die kommenden Vorschriften.

Die Frage, warum das alles groß kein Thema ist, liegt meiner Beobachtung nach daran, dass in der heißen Phase der Diskussion über die geplanten Gesetze diese vor der Sommerpause gebremst wurden und sich alle entspannt haben, im Glauben, es sei beerdigt. Dass es aber in vollem Umfang, jedoch später und unauffällig trotzdem kommt, hat keiner auf dem Radarschirm. "Siehste, es wird alles nicht so heiß gegessen ..." bekam ich schon zu hören.

Wir sind nun also so schlau wie zuvor. Und ich muss mich nun für Plan A oder B entscheiden, und ich bedanke mich bei allen Mitdiskutanten für ihre Beiträge, die für meine Überlegungen in der einen oder anderen Richtung sehr nützlich sind.

In meinem speziellen Fall hängt wohl alles davon ab, ob das Bollwerk Denkmalschutz den Begehrlichkeiten der Klimafraktion standhält.

MFG

Ankawor

Die Falsch-Informationen kommen vor allem von den ÖRR.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 12:58 vor 438 Tagen @ Ankawor 3301 Views

Die ÖRR allen voran der NDR verbreiten Fake-News hinsichtlich des zukünftigen Geltungsbereiches des geänderten GEGs. So verbreitete der NDR am 8. September die Behauptung:

Neue Regeln sollen ab Januar 2024 gelten - aber zunächst nur für Neubauten
Nach den Plänen sollen neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2024 aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten.

Diese Darstellung bezogen auf die Verwendung der Begriffe " Neubauten" und "Neubauten in Neubaugebieten" ist bewusst falsch und irreführend.

Im gesamten Text des Änderungsgesetzes das als Drucksache 0415-23 dem Bundesrat vorliegt, sind keine solche Regeln, wie vom NDR fälschlich behauptet vorgesehen. Wenn es solche Regelungen geben sollte, müsste sich in dem Text der beim Bundesrat liegt entsprechendes finden lassen. In dem gesamten Text kommt der Begriff Neubau insgesamt nur 2 mal vor, und das in einem Kontext der sich nicht mit einer vorübergehenden Einschränkung des GEGs als solches befasst.

Weiterhin schreibt der NDR:

Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen.

Auch diese Darstellung ist bewusst falsch und irreführend. Im gesamten Text des Änderungsgesetzes, das als Drucksache 0415-23 dem Bundesrat vorliegt, ist eine solche Regelung, wie vom NDR fälschlich behauptet, nicht vorgesehen. Das Änderungsgesetz enthält ganze 4 mal den Begriff "Wärmeplanung", der dazu in einem völlig anderen Kontext angewendet wird. Der Begriff taucht 2 mal in §71 Absatz 8 auf, es lohnt sich diesen Paragraphen genauestens zu studieren, er ist nicht einfach zu verstehen. Die dort verwendeten Begriffe "Neu- oder Ausbau" beziehen sich nicht auf den Wohnungsbau, sondern auf den Bau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen.

Die weiter Verwendung des Begriffes "Wärmeplanung" betrifft den §71k Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz. Dort steht im Absatz 1

(1) Bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz kann eine Heizungsanlage, die Erdgas verbrennen kann und auf die Verbrennung von 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und ohne Einhaltung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 oder Absatz 9 zur Wärmeerzeugung betrieben werden, wenn...

--
Fred

Dann scheint der BUND (Bundesregierung) auch Falschinformationen zu verbreiten

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 14:44 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3175 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 14:50

Denn hier ist die Zusammenfassung der Novelle.

Und dort steht es genau so, wie ich es beschrieben habe (besonders in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung).

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/geg-au...

Der wichtigste Satz:
Das bedeutet, neue Gas oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ja das ist so, der Bund verschleiert seine eigene Gesetzgebung.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 17:53 vor 438 Tagen @ Steppke 3138 Views

Vorweg §71 Absatz 1, der gleich einer Präambel über allem steht.

(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ein Gebäudenetz einspeist.

In dem Papier heißt es

Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerba­re Energie nutzen. Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsge­bäuden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel ab Anfang 2024; maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstim­mung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das heißt: In Großstädten (mehr als 100.000 Ein­ wohner) wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt das spätestens nach dem 30.06.2028. Das be­deutet, neue Gas-­ oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe er­ reicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.

Die Formulierung "Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen," findet sich nicht in den Gesetzestexten wieder, auch nicht in abgewandelter Form.

Die gesetztliche Falle findet sich in §71 Absatz 9

(9) Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickten Heizungsanlage, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Absatzes 8 Satz 1 oder vor Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Absatzes 8 Satz 2 oder vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach Absatz 8 Satz 3 eingebaut wird und die nicht die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, hat sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. § 71f Absatz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

Demnach könnte man eine normale fossile Heizung wie bisher einbauen. Ab dem 1. Januar 2029 wäre man verpflichtet einen Anteil der benötigten Energie in Höhe von 15% aus den Erneuerbaren zu beziehen. Wenn's Wasserstoff wäre, wäre man fein raus.

Kommt die böse Überraschung, wenn sich herausstellt, dass der bisherige Gasversorger mit Wasserstoff nichts am Hut hat? Ist man dann verpflichtet eine Wärmepumpe zu installieren, um so die nächste Baumaßnahme einzuleiten?

§71 Absatz 11 hält weiteres Ungemach bereit:

(11) Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.

Was steht am Ende einer solchen Beratung?

Wir als Eigentümergemeinschaft stehen genau vor diesem Problem. Wenn uns unsere Anlage in einem Winter den Dienst versagt, muss ja kein strenger sein, ein normaler Winter reicht schon. Wie lange warten wir auf den Energieberater? Aktuelle sind 9 Monate angesagt.

--
Fred

Was steht am Ende einer solchen Beratung? Beschiss!

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 19:06 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3097 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 19:21

Wir als Eigentümergemeinschaft stehen genau vor diesem Problem. Wenn uns unsere Anlage in einem Winter den Dienst versagt, muss ja kein strenger sein, ein normaler Winter reicht schon. Wie lange warten wir auf den Energieberater? Aktuelle sind 9 Monate angesagt.

Soweit ich das verstanden habe, könnt ihr dann reparieren lassen (wenn Ersatzteile verfügbar). Es gibt dazu ja auch Härtefallregelungen.

Andernfalls müsst ihr (elektrische) Heizstrahler kaufen und den Mietern zur Verfügung stellen (falls ihr vermietet) denn als Vermieter ist man verpflichtet, für Wärme zu sorgen (egal wie).

Aber jetzt zum Thema "Energieberater".

Damit der Energieberater überhaupt professionell beraten kann, muss er vorher ja die kommunalen Wärmepläne kennen, die es meistens noch gar nicht gibt.

Er muss aber noch etwas Weiteres kennen:

Zitat: Die kommunale Wärmeplanung allein reicht – je nach Größe der Kommune – bis zum Datum 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 noch nicht aus, um die neuen Heizungsregeln wirksam werden zu lassen. „Auf Grund der fehlenden rechtlichen Verbindlichkeit des Wärmeplans bedarf es noch einer zusätzlichen Entscheidung durch die Kommune. Dafür muss sie Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen“, erklärt Dr. Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). „Erst nach diesem zweiten Schritt, der Entscheidung des Stadt- oder Gemeinderates, ein Wärme- oder Wasserstoffnetz zu errichten oder auszubauen, kommt es in den nächsten Jahren bei einem Heizungstausch zur Nutzungspflicht für erneuerbare Energien für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.“

Quelle: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/heizungswende-geg-novelle-pflichten-ab-2024-und...

Auch diese Informationen besitzt der "Energieberater" gar nicht. Er weiß also nicht welche Gebiete in Zukunft mit welchen "Wärmenetzen" versehen werden sollen.

Und jetzt werden diese "Energieberater", denen fundamentale Daten überhaupt noch gar nicht zur Verfügung stehen, auf die Bürger "losgelassen" obwohl sie gar nicht in der Lage sind, eine professionelle Beratung anbieten zu können.

Objektiv betrachtet, ist das einfach nur eins: Beschiss!

Stell Dir mal (im Extremfall) vor, dass der "Energieberater" euch und uns eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe empfiehlt. Für unser Mietshaus bräuchten wir davon min. 3 Stück. Würde richtig teuer werden ...

Und dann, 3 Jahre später, ist die Kommune/Stadt/Gemeinde endlich mit ihrer "Wärmeplanung" fertig und erklärt das Gebiet, auf dem die Immo steht, zum Wasserstoff/Fernwärme/etc.-(Aus)Baugebiet.

Dann hat man die große A*schkarte gezogen.

Und weißt Du wer dann dafür haftet? Niemand, außer man selbst.

Das solltet ihr in eurer Eigentümergemeinschaft unbedingt schnellstens besprechen.

Ich habe für unser Mietshaus vor 2 Monaten einen 44kw Brennwertkessel bestellt. Das Zubehör, die Regelung, Pumpen, Abgasleitung für Brennwerttechnik etc. sind alle schon geliefert worden, aber nicht der Kessel.

Ich sitze hier auf glühenden Kohlen, denn die Heizung muss dieses Jahr noch getauscht werden ... und der Winter naht. Die Fachfirma, die das machen wird, sagte, dass das 1,5 Tage dauern wird. Im Dezember kann man das nicht mehr machen, denn 1,5 Tage kann nicht geheizt werden und auch Warmwasser ist nicht verfügbar. Und wenn es dummerweise dann noch heftigen Frost gibt ... tja ...

Ich bin mittlerweile so weit, dass ich überlege, der Firma, bei der wir den Kessel bestellt haben, ein "Kopfgeld" zu zahlen, auch wenn der Kessel dann doppelt so teuer wird (da gibt es scheinbar eine Warteliste).

Die Risiken und (möglichen Folgekosten) des GEG können jedenfalls noch viel höher ausfallen, wenn der Einbau erst im nächsten Jahr erfolgt..

Wenn man dieses Jahr noch einen Kessel einbauen lässt, kann man viele Fallstricke, die das GEG mit sich bringt, noch umschiffen.

Und deshalb muss "der" noch vor dem Winter eingebaut werden.

Und die ahnungslosen "Energieberater" (siehe oben) können mich dann auch mal "gerne haben".

Falls Du noch Infos oder Anmerkungen hast, immer her damit.

Danke und Gruß
Steppke

Wieso sollte der Energieberater Dich nicht kompetent beraten können?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 22.09.2023, 03:21 vor 438 Tagen @ Steppke 2884 Views

Er muss aber noch etwas Weiteres kennen:

Zitat: Die kommunale Wärmeplanung allein reicht – je nach Größe der Kommune – bis zum Datum 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 noch nicht aus, um die neuen Heizungsregeln wirksam werden zu lassen. „Auf Grund der fehlenden rechtlichen Verbindlichkeit des Wärmeplans bedarf es noch einer zusätzlichen Entscheidung durch die Kommune. Dafür muss sie Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen“, erklärt Dr. Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). „Erst nach diesem zweiten Schritt, der Entscheidung des Stadt- oder Gemeinderates, ein Wärme- oder Wasserstoffnetz zu errichten oder auszubauen, kommt es in den nächsten Jahren bei einem Heizungstausch zur Nutzungspflicht für erneuerbare Energien für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.“

Quelle: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/heizungswende-geg-novelle-pflichten-ab-2024-und...

Auch diese Informationen besitzt der "Energieberater" gar nicht. Er weiß also nicht welche Gebiete in Zukunft mit welchen "Wärmenetzen" versehen werden sollen.

Wenn Du ihn bestellst, bevor diese Fakten bekannt sind, dann wird er eine Empfehlung unter Ausschluss dieser Optionen erstellen, was wohl auf gesteigerten Dämmwahn und eine Wärmepumpe hinausläuft ... :-P

... genau so, wie es die Grünen wollen. [[top]]

Was ich noch nicht verstanden habe ... muss man sich an die Empfehlungen halten?

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Für Laien extrem schwer verständlich. Und das alles zu verstehen, mit den ganzen DIN-Anforderungen, muss ich Nachtschichten einlegen. [ot]

Steppke, Freitag, 22.09.2023, 13:31 vor 437 Tagen @ Dieter 2698 Views

bearbeitet von Steppke, Freitag, 22.09.2023, 13:49

Bestand vs. Neubau!

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 12:51 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3387 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 13:05

Meine Ausführungen bezogen sich auf den Bestand!

Falsch - sofern das Gesetz durch den Bundesrat angesegnet wird, gilt es im gesamten Umfang und nicht nur in Teilen.

Falsch - für was haben die Zeit?
Man muss nicht beim Bauamt anrufen, um zu erfahren, dass das alte GEG in der Fassung von 2020 noch Gültigkeit hat.

Unsinn! Hier erklärt Dir das mal jemand, der Ahnung hat.
https://www.derbausv.de/aktuelles/Expertenmeinung-Wie-laufen-die-GEG-Novelle-und-die-Wa...

problemlos ist maßlos übertrieben, ohne Energieausweis geht ab dem 1. Januar 2024 gar nichts mehr. Und wie man zu dem Energieauswei kommt, sagt dir dann der Energieberater, dessen Konsultation verpflichtend ist.

Unsinn! Dein "Energieberater" kann Dir Vorschläge machen aber so lange die Wärmeplanung nicht vorliegt, kannn er Dich zu überhaupt NICHTS verpflichten, denn das wäre dann ja nichts weiter als: "Schauen wir mal in die Glaskugel". Denn er kann noch gar nicht wissen, was die beste Heizungsvariante (für die Zukunft) für Dich ist, da er dafür die kommunale Wärmeplanung braucht. [[zwinker]]

Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.

Ja, aber erst ab DANN! Somit kann bis dahin eine neue Gasheizung eingebaut werden. Rückwirkend gilt das nämlich nicht! Und dann gilt Deine neue Heizung als Bestandsheizung!

Über "Brennwert" steht im gesamten Text des Anderungsgesetzes nichts, aber auch wirklich nichts! Warum veröffentlichst du irgendwelchen Schwachsinn, den du dir aus den Fingern gesogen hast?

H2-Ready gibt es nur als Brennwert. Und neue Gaskessel/thermen sind sowieso nur noch "Brennwerttechnik". Somit hast Du Recht aber auch Unrecht. Im Gesetz steht es tatsächlich nicht so, die erforderliche Brennwerttechnik resultiert aber aus den Vorgaben.

Und H2-Ready bedeutet, dass man den Gaskessel auf Wasserstoffverbrennung umstellen kann, was bei jeder modernen Gasheizung der Fall ist. Ob es jemals dazu kommt, dass man H2 verfeuern muss, ist hierbei belanglos.

In beiden Fällen habt ihr dann aber Ruhe vor "erneuerbaren Energien", ruinösem Dämmwahn, Fenstertausch, Einbau von Fußbodenheizung, Flächenheizkörper etc.!

Falsch - die obige Aussage hat den Wert einer Latrinenparole.

Unsinn! Bestandheizungen (die es dann sind) müssen nicht auf 65% umgestellt werden, sie können sogar endlos repariert werden, so lange Ersatzteile verfügbar sind. Eine Austauschpflicht gibt es dann nicht.

Weiterhin kann man die 65% "erneuerbare Energien" auch rechnerisch erreichen (was in der alten Fassung des GEG nicht möglich war). Dazu gibt es viele "Modelle" wie man das schaffen kann, ohne teure Investition.

Ach - hast du dafür einen Beleg. Bitte um Nennung der entsprechenden Passagen im neuen GEG.
Meine Volltextsuche im neuen GEG hat dazu keine Hinweise gefunden - also auch wieder Latrinenparole?

Du hast überhaupt keine Ahnung von diesem Thema. Weißt Du auch warum? Weil die Wärmeerzeugung (rechnerisch) die gesamten 365 Tage des Jahres betrifft, obwohl im Frühling und Sommer überhaupt nicht geheizt wird (Heizperiode). Somit kann man mit einem Gasvertrag, der 10 - 20% Biogas enthält, ziemlich einfach die erforderlichen 65%, die auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, erreichen.

Zusätzlich kann man sich ein oder zwei kleine Klima-Splitgeräte, die die günstigste Variante darstellen, dazukaufen, und schon ist man bei 65% "erneuerbarer Energie" (Jahreswert hochgerechnet).

Das funktioniert sogar in den Alpen, dort wo die Wärmeerzeugung/Heizperiode viel höher/länger ist.

Hier erklärt Dir mal ein Experte alles, was Du dazu wissen musst.
https://www.youtube.com/watch?v=LZmNvYpVv3c


Und jetzt geh mal an die frische Luft, denn Deine aggressive Art zeigt auf, dass Du möglicherweise dort schon lange nicht mehr warst.

Und auf die Latrine kannst Du Dich dann dort auch gerne setzen! [[zwinker]]

Schöne Grüße

Aus dem was Frau Tuschinski sagt, ergibt sich keine der Deutungen, die Steppke hier vorgetragen hat.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 13:24 vor 438 Tagen @ Steppke 3173 Views

Frau Tuschinski spricht sogar dezidiert:

Dabei definiert das Gesetz die »Wärmeplanung« als eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. »Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten…

Insofern kann ich nur sagen, Lesen bildet ungemein. Den nachfolgenden Spruch von Frau Tuschinski sollte man mit Vorsicht genießen.

Die Regelung im neuen Absatz 8 schafft den Übergang und verzahnt das GEG mit der Wärmeplanung. Sie gilt für neu installierte Heizungen in Bestandsbauten und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Letztere könnten beispielsweise Bauvorhaben in Baulücken sein, wie wir es von der Bauverdichtung kennen. Bis zum Vorliegen der Wärmepläne gilt für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ein Aufschub für die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neu installierten Heizungen.

Aber da ist die gute Frau Tuschinski wohl etwas übers Ziel hinaus geschossen. Im gesamten besagten Absatz 8 (§71) werden weder die Phrase "Bestandsbauten und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten" oder Teile davon verwendet. Ja klar, wer diesen Schnack der guten Dame, die auch mit dem Fraunhofer liebäugelt, glauben schenkt, wird eines Tages aus den Träumen gerissen und böse erwachen.

Noch einmal, ich halte mich an den Text des Änderungsgesetzes das beim Bundesrat vorliegt. Das ist die einzige zuverlässige Quelle, nach der man gehen kann.

Verbreite weitehin deine Parolen, die du aus solchen Quellen beziehst.

--
Fred

Eingrenzung bzgl Bestandsheizungen:

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 13:42 vor 438 Tagen @ Steppke 3315 Views

Gemeindegebiete, in denen nach Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Satzes 1 oder nach Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Satzes 2 keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.


Ja, aber erst ab DANN! Somit kann bis dahin eine neue Gasheizung eingebaut werden. Rückwirkend gilt das nämlich nicht! Und dann gilt Deine neue Heizung als Bestandsheizung!

In §71 Absatz 9 ist folgendes zu lesen

(9) Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickten Heizungsanlage, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Absatzes 8 Satz 1 oder vor Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Absatzes 8 Satz 2 oder vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach Absatz 8 Satz 3 eingebaut wird und die nicht die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, hat sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. § 71f Absatz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

Das heißt für mich, deine Bestandsheizung muss ab dem 1. Januar 2029 mindesten 15% Wasserstoff abkönnen. Die anderen Termine spar ich mir. Wenn man ab dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbaut, die nicht H2-Ready ist, hat man schlechte Karten eine Genehmigung zu bekommen. Das jeder normale Gaskessel auch mit Wasserstoff befeuert werden kann, halte ich für eine falsche Behauptung. Das hat viele technische Gründe, beginnt bei der Materialauswahl, berücksichtigt die Querschnitte von Rohrleitungen und hört irgendwann bei den Gasdüsen auf. Wasserstoff hat gegenüber Erdgas auf das Volumen bezogen nur 1/3 des Heizwertes.

--
Fred

Antwort:

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 15:12 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3164 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 15:20

Das heißt für mich, deine Bestandsheizung muss ab dem 1. Januar 2029 mindesten 15% Wasserstoff abkönnen. Die anderen Termine spar ich mir. Wenn man ab dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbaut, die nicht H2-Ready ist, hat man schlechte Karten eine Genehmigung zu bekommen.

Nein, Deine Heiz/Wärmegewinnung muss, gestaffelt, mit erneuerbarer Energie ergänzt werden. Wasserstoff muss es nicht sein! Aber, wie der Energieberater im oben verlinkten Youtube-Video aufgezeigt hat, ist das ziemlich günstig nachzurüsten, sodass man (rechnerisch) auf 65% "Erneuerbarer" kommt. Es gibt auch noch viel mehr Videos, von echten Profis, die einem erklären, welch günstige Möglichkeiten es noch gibt. Dazu bitte die Youtube-Suche nutzen.

Eine energetische Komplettsanierung/Umrüstung ist da eine ganz andere Hausnummer (denn da sind wir schnell im 6-stelligen Bereich).

Das jeder normale Gaskessel auch mit Wasserstoff befeuert werden kann, halte ich für eine falsche Behauptung. Das hat viele technische Gründe, beginnt bei der Materialauswahl, berücksichtigt die Querschnitte von Rohrleitungen und hört irgendwann bei den Gasdüsen auf. Wasserstoff hat gegenüber Erdgas auf das Volumen bezogen nur 1/3 des Heizwertes.

Das ist keine Falschbehauptung (mein Vater betrieb übrigens 35 Jahre lang eine Heizungsfirma. Jetzt ist er in Rente).

Die Umrüstung einer Erdgasheizung ist kein "großes Ding".

Viel schwerwiegender bis unmöglich ist die Umrüstung der bestehenden Erdgasleitungen, denn die sind nicht für Wasserstoff ausgelegt. Man kann dem Erdgas ein wenig H2 dazumischen, aber nicht zu viel und vor allem nicht "H2-pur".

Man müsste praktisch das gesamte deutsche Erdgasnetz abreißen und neubauen. Von der Beschaffung der benötigten Wasserstoffmenge ganz zu schweigen.

Einige träumen ja davon, dass wir das aus Kanada bekommen, oder wir das mit unseren Windrädern ("günstig") per Elektrolyse erzeugen werden, aber, ehrlich gesagt, ist das alles, sorry, Bullshit!

Vorher sind wir alle schon lange pleite und sämtliche Industrie und Gewerbe ist abgewandert (oder auch pleite).

mMn

Der Irrtum, wie man eine Bestandsheizung klimaneutral rechnet.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 17:05 vor 438 Tagen @ Steppke 3167 Views

Das heißt für mich, deine Bestandsheizung muss ab dem 1. Januar 2029 mindesten 15% Wasserstoff abkönnen. Die anderen Termine spar ich mir. Wenn man ab dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbaut, die nicht H2-Ready ist, hat man schlechte Karten eine Genehmigung zu bekommen.


Nein, Deine Heiz/Wärmegewinnung muss, gestaffelt, mit erneuerbarer Energie ergänzt werden. Wasserstoff muss es nicht sein! Aber, wie der Energieberater im oben verlinkten Youtube-Video aufgezeigt hat, ist das ziemlich günstig nachzurüsten, sodass man (rechnerisch) auf 65% "Erneuerbarer" kommt. Es gibt auch noch viel mehr Videos, von echten Profis, die einem erklären, welch günstige Möglichkeiten es noch gibt. Dazu bitte die Youtube-Suche nutzen.

Eine energetische Komplettsanierung/Umrüstung ist da eine ganz andere Hausnummer (denn da sind wir schnell im 6-stelligen Bereich).

Das jeder normale Gaskessel auch mit Wasserstoff befeuert werden kann, halte ich für eine falsche Behauptung. Das hat viele technische Gründe, beginnt bei der Materialauswahl, berücksichtigt die Querschnitte von Rohrleitungen und hört irgendwann bei den Gasdüsen auf. Wasserstoff hat gegenüber Erdgas auf das Volumen bezogen nur 1/3 des Heizwertes.


Das ist keine Falschbehauptung (mein Vater betrieb übrigens 35 Jahre lang eine Heizungsfirma. Jetzt ist er in Rente).

Na schön zu sehen, wie du langsam auf dem Boden der Tatsachen ankommst, dein Einstieg in die Gesetzeslage war alles andere als informativ. Und ja, ich hab mich von Herbert Carstens Video inspirieren lassen. Seine Lösung, sich mit Klima-Split-Geräten über die Runden zu helfen, beseitigen aber nicht das Problem, das mit einer fossilen Heizung entstehen kann, wenn die Heizung weiterhin Fortbestand hat. Spätestens dann, wenn diese alte Heizung irgendwelche Gebrechen zeigt, wird sich herausstellen, wie die tief man in dem neuen GEG gefangen ist.

Zu dem Argument, dass dein Vater 35 Jahre Heizungsbauer war, fällt mir nur soviel ein, dass ich ebenfalls mit einem Totschlagargument antworten muss: ich habe über 40 Jahre Erfahrung mit der Anwendung von Gasen und Gasgemischen. Mit dabei waren Wasserstoff, Erdgas, Hochofengas, Koksgas, Stickstoff. Das die bestehende Infrastruktur für Erdgas am wenigsten dafür geeignet ist, Wasserstoff zu transportieren, dass erkennst auch du. Aber ich bleibe dabei, einen bestehenden Gaskessel, der bisher nur Erdgas verbrannt hat, auf Wasserstoff umzurüsten, selbst wenn es nur eine Beimischung vo Wasserstoff ist, halte ich für ein gewagtes Unterfangen.

Grundsätzlich hat Herbert Carsten das Problem nicht gelöst sondern nur vertagt.

Wir haben als Eigentümergemeinschaft eine Heizungsanlage, die mit Erdgas betrieben wird und die noch nicht unter das sofortige Verbot fallen würde. Ein möglicher Austausch in Zukunft würde höhere Kosten nach sich ziehen, da die Herbert-Carsten-Methode nicht anwendbar ist. Wenn, dann käme nur eine zentrale Wärmepumpe zur Anwendung. Die Kosten, die dann anfallen bezahlt man nicht mehr aus der Portokasse. So bleibt als Lösung des Problems, die Heizungsanlage noch in diesem Jahr auszutauschen, weil alles was nach dem 31. Dezember erfolgt, uns in die Kosten treibt.

--
Fred

meine Vorsorge-Aktionen

Dieter @, Donnerstag, 21.09.2023, 17:37 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3236 Views

Um bis zu meinem angedachen Lebensende Ruhe zu haben, hatte ich folgendes angeleiert:

2 Häuser haben neue Heizungen bekommen, Einbau Aug/Sept. 23. (Heizungen waren älter als 30 Jahre)

Im einen Haus Öl, im anderen Erdgas. - und gleich bei niedrigem Preisstand vom Öl den 10.000l-Tank ziemlich voll machen lassen zur Freude der Mieter.

Um/Einbau mit Helfern in Eigenleistung, Inbetriebnahme Gas durch Fachfirma. Kosten pro Haus 4-5.000 Euro.
Lieferzeiten lagen bei 4-8 Wochen beim Großhandel.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Die Gasthermen dürfen (bis '45?) repariert werden.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 22.09.2023, 03:42 vor 438 Tagen @ FredMeyer 2935 Views

Ich habe bei uns nachgesehen und das Typenschild mit Seriennummer befindet sich auf einem Trägerblech. Da dieses nach aller Wahrscheinlichkeit nicht schadhaft wird, könnte jede Komponente der Anlage bei einem Schaden getauscht werden. Das Problem: Wichtige Teile, die gerne kaputtgehen, werden gar nicht mehr produziert. Das Steuergerät gibt z.B. gerne den Geist auf.

Bei diesem Irrsinn, der sich anbahnt, müsste eigentlich ein Markt entstehen, der Reparaturdienste (Elektronik) bzw. Gebraucht- und Ersatzteilhandel in Lohn und Brot brächte. [[top]]

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Die cleveren Heizungsbauer sammeln die funktionierende Teile von ausgebauten Heizkesseln als Ersatzteillager.

Dieter @, Freitag, 22.09.2023, 09:36 vor 438 Tagen @ FOX-NEWS 2858 Views

- und in ein paar Jahren sind die Teile Gold wert.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Wenn das geschieht, dann haben wir ja in ein paar Jahren "Kuba" in unseren Heizungsräumen.

Plancius @, Freitag, 22.09.2023, 09:59 vor 437 Tagen @ Dieter 2976 Views

Wenn der Hauseigentümer vor der Alternative steht, entweder mit gigantischen Kosten auf Wärmepumpe umzurüsten oder die alte Gas-/Ölheizung zu reparieren, so wird er, wenn er sich rational verhält, die alte Heizung reparieren lassen. Das liefe dann drauf hinaus, dass wir in unserem Land bald kubanische Verhältnisse im Heizungsraum bekommen, wo heute immer noch die amerikanischen Straßenkreuzer der 50er Jahre fahren.

Ich glaube nicht, dass die Politik dieses kostengünstige "Schlupfloch" noch offen lassen wird. Es würde ja letzten Endes durch eine zunehmende Alterung der Heizkessel zu einer Erhöhung der Emissionen führen. Man schneidet sich ja von der fortschreitenden Effizienzsteigerung in der Heizungstechnologie ab.

Ich bewohne ja ein relativ junges Einfamilienhaus aus den 90er Jahren mit Fußbodenheizung und Brennwerttherme. Selbst bei mir würden bei Umrüstung auf Wärmepumpe ca. 45.000 EUR anfallen. Denn ich habe keinen Keller und keinen Heizungsraum und müsste etliche bauliche Veränderungen vornehmen. Insbesondere wird immer die Warmwasserbereitung vergessen, die von meiner Brennwerttherme jetzt mit geringem Platzbedarf erzeugt wird. Eine zentrale Warmwassererzeugung mit Strom ist bei den hohen Stromkosten sehr teuer und die WW-Erzeugung mit einer zweiten Wärmepumpe und Pufferspeicher ist auch sehr teuer und benötigt viel Raum, den ich gar nicht habe.

Egal wie ich es drehe und wende, meine Heiz- und Warmwasserkosten werden mit Komfortverlust stark steigen. Da ich damit rechne, keine oder nur noch sehr wenig Rente zu bekommen, aber auf einem Berg von hohen Fixkosten sitzen werde, ist mir unklar, wie ich das im Alter alles stemmen soll.

Zum Glück machen sich meine Nachbarn darüber keine Gedanken. Sie denken nach wie vor, im besten aller Deutschlands zu wohnen.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Beispiel aus der Realität

Joe68 @, Freitag, 22.09.2023, 12:00 vor 437 Tagen @ Plancius 2933 Views

Ich habe einen Niedertemperatur Öler, BJ 2001, im Haus.
Da es die letzten Jahre, trotz Wartung und langer Fehlersuche, immer öfter zu Störungen kam, habe ich vor 3 Jahren bei ebay ein gebrauchten Brenner (ca 8 Jahre alt, war schon damals als Ersatzgerät konstruiert) für 400€ gekauft (Verkäufer war ein SHK Unternehmen), Neupreis wäre 1200 € gewesen.

Jetzt ist es noch die Steuerung, die kaputt gehen könnten.

Die SHK werden die Preise so hoch setzen, das es an die Schmerzgrenze kommt....

Was die Emissionen angeht, die müssen auch heute, bei jeder Heizung, eingehalten werden. Nur will unsere Regierung die alten Geräte, obwohl sie gute Emissionswerte haben, verschrotten da die neuen Geräte etwas besser in der Effizienz (dafür höhere Wartungskosten) sind und neuerdings wollen die gar keine Öler/Gasheizungen mehr.

Bei meinen zu entsorgenden Altgeräten sind wichtige Teile ausgebaut worden zum Weiterverkauf in ein paar Jahren

Dieter @, Freitag, 22.09.2023, 20:03 vor 437 Tagen @ Joe68 2759 Views

Bis dahin werden die Teile gelagert, da man sich gute Preiserhöhungen verspricht. Also so ähnlich als wenn man Aktien unten kauft und ein paar Jahre wartet, um später die Früchte einzufahren.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Durchlauferhitzer, schon wg. der Bakterien

Dieter @, Freitag, 22.09.2023, 19:57 vor 437 Tagen @ Plancius 2810 Views

Hallo Plancius,

Warmwasser gibts bei mir nur per Durchlauferhitzer, da wir 3 Bäder in der Wohnung haben + Küche betreiben wir 4 elektr. Durchlauferhitzer, billig im Großhandel übers Internet gekauft für ca. 250 Euro/Stück. Ich halte aber auch immer 1-2 für Mietwohnungen in Reserve, damit ich nicht bei einem Ausfall plötzlich teuer einkaufen muß.
Man benötigt per Durchlauferhitzer weniger Energie, zumal bei mir die Leitungswege bei zentraler Warmwasserversorgung sehr lang wären und die Gefahr der Bakterienansammlung mit jedem lfdm steigt.
Ob Deine Strom-Zuleitungen ausreichend sind, wirst Du am besten wissen, bzw. mit welchem Aufwand nachgerüstet werden kann. Auch dabei helfen Fachkräfte.

Also bei mir im selbstbew. Haus steht eine Grundwasser-Wärmepumpe 20kW, die man heute noch für ca.2.500 Euro aus China (vom größten Wärmepumpenhersteller der Welt) incl. Fracht bekommen kann. Als Sole-Pumpe eingesetzt, ist sie noch betriebssicherer. (ist übrigens förderungsfähig) Einbau und Installationen kann man selbst machen oder mit Hilfe von Fachkräften. In Deinem Fall wären eigentlich die Erdarbeiten im Garten der Hauptkostenfaktor. Alles andere ist doch mit der Fußbodenheizung gegeben.

Und falls keine Erdarbeiten, dann tuts auch ne Luft/Luft/Wärmepumpe ggf. mit elektr. Zuheizung. Das wäre die billigste Lösung, macht leider nur Lärm der Kompressor.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Nicht zu verachten ist der §72, der in der neuesten Fassung so lauten würde:

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 14:16 vor 438 Tagen @ Steppke 3273 Views

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt sowie
3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie- Hybridheizung nach § 71h, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Eigentümer mit ganz alten Anlagen sind ab dem 1. Januar 2024 ganz klar einem Verbot unterlegen.

Interessanter ist aber der Absatz 2
Jedem, dem es gelingt, bis zum Ende des 31.12.2023 eine alte fossile Heizung (Gas oder Öl) - (nicht entsprechend §71 Absatz 1) einzubauen, ist aus dem Schneider, er kann theoretisch seine Heizung bis 2053 betreiben, wenn da nicht noch der Absatz 4 wäre, der das endgültige Aus in 2044 bedeuten dürfte. Zudem gibt es dann noch in 2038 eine Hürde zu bewältigen, bei der nach 15 Jahren bestimmte Betriebsparameter nachgewiesen werden müssen.

Gefällt mir, dass Du Dich für Exaktheit einsetzt

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 21.09.2023, 19:59 vor 438 Tagen @ FredMeyer 3024 Views

Den Überblick über die Regelungen in D und A habe ich schon lange verloren, ist für mich auch nicht mehr interessant. Aber da man häufig mit der Vorgabe der EU argumentiert, mal ein Beispiel, wie es in RO aussieht.

Irgendwelche gesetzliche Regelungen, was man zum Heizen verwenden darf und was nicht, existieren nicht. Da wollte die stärkere Partei in der Koalition die Vorgabe von Brüssel durchsetzen, dass man nicht mehr mit Holz heizen darf, -ist vollends in die Hose gegangen. Die haben das sofort gestoppt, weil sie gemerkt haben, dass sie mit sowas bei der nächsten Wahl unter die 10% Marche kommen.

Hier heizt man mit Holz, Gas, nur ganz wenige mit Strom. Öl ist hier unbekannt, weils kein Heizöl gibt, sondern nur Diesel. Ganz Findige haben sich Anlagen gebaut, die man mit Leichtöl bedienen kann. Hat aber nur einen Sinn für Betriebe, - die Anschaffung lohnt sich sonst nicht.

Wobei die Energie mit Strom und Gas langsam immer teurer wird. Diejenigen, die es sich finanziell erlauben können, bauen Photovoltaik ein. Wird derzeit für Privathaushalte mit etwas üer 4.000 € pro Neuanlage bezuschusst. Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Verbrauchsregelung: Einspeisen, wenn man zuviel Strom hat, kann man, aber es gibt dafür keine Kohle. Diese KW werden "gutgeschrieben", und wenn man in der Phase, wenns zuwenig Produktion bei der eigenen Photovoltaik gibt, Strom aus dem Netz braucht, wird das gegenverrechnet. Man hat dann also dort ein Konto wie bei der Bank.

Natürlich muss man das alles landesspezifisch sehen. Was meine ich damit: Nehmen wir mal den EU-Vergleich, wieviele eigenen Wohnraum es in Rumänien gibt:

https://de.statista.com/infografik/8385/wohneigentumsquoten-in-europa/

Schön. Rumänien an erster Stelle. Aber Rumänien ist auch beim Zahlen an erster Stelle:

https://ibb.co/NC9SYv6

Der Fehler wird immer dann gemacht, wenn man die Stromkosten oder den Gaspreis in Euro umrechnet. Man muss die Kaufkraft eines Landes sowie den Verdienst berücksichtigen, sonst ist alles Mumpitz.

Ich lese immer H2-Ready, und was ist mit BIO-Gas, z.B. Einhorn-Fürzen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 21.09.2023, 11:56 vor 438 Tagen @ Steppke 3246 Views

Mit letzteren wäre unsere 15 Jahre alte Bennwert-Therme schon bereit für diese tolle Zukunft. [[top]]

Ich meine mich dumpf erinnern zu können, daß der Einbau neuer Gasthermen (H2-Ready) an einen Liefervertrag gekoppelt sein sollte, der dann auch H2 zu liefern zusagt. Selbstverständlich wird kein Versorger diese Lieferung zu einem Stichtag vertraglich zusagen ... so blöd kann keiner sein ... :-P

Was ist jetzt cosa? Steht "kann" oder "ist" im Gesetzestext, wenns um den Betriebsstoff geht?

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Es gibt BIO-Gas-Tarife!

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 15:56 vor 438 Tagen @ FOX-NEWS 3081 Views

bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 16:07

Die kannst Du buchen.

Das Bio-Gas kommt zwar nicht bei Dir an, wird aber irgendwo (in DE) eingespeist.

Rechnerisch kannst Du damit auf 65% Erneuerbarer kommen, (siehe Youtube-Video, Heizperiode, Hochrechnung aufs Jahr etc.) obwohl Du es gar nicht verfeuerst.

Aber, je höher der Anteil an Bio-Gas, je teurer ist der Tarif. Allerdings müsste man da mal gegenrechnen. Einsparung CO²-Bepreisung, Wegfall Neubeschaffung Heizungsanlage, Dämmung, Fenster usw.

Gar nicht so einfach ...

Schau mal bei Verivox oder Check24 etc.

Reicht es, so einen BIO-Gas 65% Tarif (falls es den gibt) zu buchen und ich kann eine klassische Therme nach 1.1.24 installieren lassen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 22.09.2023, 02:20 vor 438 Tagen @ Steppke 2883 Views

Und was passiert, wenn der Gas-Dealer die Grätsche macht und ich keinen anderen finde bzw. selber dort kündige und zum lokalen Versorger wechsel? Muss das Teil dann wieder raus?

Das sind die Praxisfragen, die mir spontan kommen.

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Tut mir leid. Bin selbst völlig verwirrt (und mittlerweile sprachlos) [ot]

Steppke, Freitag, 22.09.2023, 09:01 vor 438 Tagen @ FOX-NEWS 2790 Views

Mit diesem Gesetz haben sich die Grünlinge was flottes ausgedacht, ...

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 22.09.2023, 12:38 vor 437 Tagen @ Steppke 2861 Views

... um die Almans mal ordentlich durchzufisten. [[top]]

Wahrscheinlich haben die das auch nötig, denn 23% AfD-Wahlabsicht sind bei weitem nicht genug ... :-P

Ich habe mir mal die Thesen von H.-W. Sinn angetan, in denen er postuliert, daß all die Sparmaßnahmen und Umstellungen auf Stom genau das Gegenteil dessen bewirken, was intendiert ist. Kein Tropfen Öl, keine Schaufel Kohle und kein Lüftchen Erdgas wird deswegen weniger verbrannt, sondern die fallenden Preise würden nur neue Nachfrager weltweit erschließen. Und um den Strom herzustellen, muß dann mehr Braunkohle verbrannt werden.

Die die deutsche Energiewende führt also zu mehr CO²-Emissionen ... [[euklid]]

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Das mit H2 wird doch niemand bezahlen können.

Plancius @, Donnerstag, 21.09.2023, 20:14 vor 438 Tagen @ FOX-NEWS 3030 Views

Sagt doch Ulrike Hermann: "Wasserstoff ist der Champagner der Energiewende."

Sie meint damit, ehrlicherweise muss man sagen, selbst wenn Wind und Sonne Strom ohne Ende liefern und genug Elektrolyseure im Markt sind, wird Wasserstoff sehr teuer sein. Eben so teuer wie Champagner.

Niemand wird daher den "Champagner" nutzen, um damit zu heizen. Das kann niemand bezahlen. Deshalb ist das ganze H2-ready nur großes BlaBlaBla, worunter sich nichts verbirgt.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Ist auch völlig Wurst, wenn im Gesetz "kann" steht. [EDIT]

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 22.09.2023, 02:30 vor 438 Tagen @ Plancius 2912 Views

bearbeitet von FOX-NEWS, Freitag, 22.09.2023, 03:06

Dann darf ich ja meine Anlage mit billigerem Erdgas weiterfahren ... :-P

Keiner wird seine H2-Ready Gastherme mit H2 betreiben, weil es dieses Gas in der Fläche nie geben wird. Alles viel zu teuer und daher unwirtschaftlich, so wie die ganze Energiewende. Das ist mir jedenfalls seit Prof. Hans-Werner Sinns Vortrag, Energiewende ins Nichts von 2013, also 10 Jahre alt, absolut klar. [[top]]

Der große Knall ist unvermeidlich, aber bis dahin will man doch weitgehend schadlos durchkommen und jedes Schlupfloch sollte daher genutzt werden. [[zwinker]]

Grüße

[EDIT]
Was meinen die Rechtsverdreher von recht-energisch.de dazu?

Was wenn der Wasserstoff nicht kommt: Das neue GEG und die H2-ready Heizung

Doch mit diesem Plan für den Ausbau des Wasserstoffnetzes vor Ort ist es nicht getan. Der erwähnte Transformationsfahrplan wird von der Bundesnetzagentur alle drei Jahre geprüft. Läuft es nicht, wie vom Netzbetreiber geplant, fällt der ganze Plan in sich zusammen. Denn für diesen Fall bestimmt Absatz 4, dass die Bundesnetzagentur einen Bescheid erlässt, nach dem die Fahrplanumsetzung nicht ausreicht. Heizungsanlagen, die bis spätestens ein Jahr nach Erlass dieses Bescheides eingebaut wurden sind, unterfallen nach drei Jahren Übergangsfrist wieder den ganz normalen Regeln für Heizungsanlagen. Tritt dieser Fall ein, hat der enttäuschte Kunde übrigens Anspruch auf Kostenerstattung seiner Mehrkosten gegen den Gasnetzbetreiber, außer, der hat das Scheitern nicht zu vertreten. Denkbar wäre das etwa, wenn der Fernleitungsnetzbetreiber den Umbau der Infrastruktur nicht schafft. Oder einfach nicht genug Wasserstoff da ist. In diesem Fall bleibt der Kunde auf seinen Mehrkosten sitzen. Di H2-ready Heizung ist also selbst dann, wenn der Netzbetreiber vor Ort und der Kunde sie gleichermaßen wollen, für beide keine ganz risikolose Sache (Miriam Vollmer).

Da die Versorger so einen Plan nicht vorlegen werden - wg. techn. und fin. Unmöglichkeit - wird das nix mit H2 Ready ... :-P

--
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Läuft in Deutschland ...

Kommunale Wärmeplanung und was es damit auf sich hat.

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 21.09.2023, 12:11 vor 438 Tagen @ Ankawor 3649 Views

Eindeutige gesetzliche Bestimmungen finden sich hier im Bereich des §71k neues GEG.

Für alle die dem Irrglauben verfallen, sie könnten sich dank der Fristen zum 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 (je nach Größe der Gemeinde) Zeit lassen, denen sei die Lektüre des §71k neues GEG wärmstens empfohlen.

Das Nichtvorhandensein einer Wärmeplanung zu Anfang der Frist oder nach Ablauf der Frist führt NICHT dazu, dass man sich nicht an das Gesetz halten muss.

Das Änderungsgesetz enthält auch

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
Änderung der Betriebskostenverordnung
Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

spannend zu lesen, an was die grünen Khmer alles gedacht haben.

--
Fred

Kennt jemand die angedachten Förderungen bei Umrüstung von Gas auf Sole-Wärmepumpe ?

Dieter @, Freitag, 22.09.2023, 09:48 vor 437 Tagen @ Ankawor 2872 Views

Ich hätte da einen besonderen Fall bei einem Gebäudeteil, bei dem ich ohnehin eine Sole-Wärmepumpe (Chinamodell) installieren möchte mit Fußbodenheizung. Die Fußböden incl. kompletter Aufbau müßten bei dem Gebäudeteil ohnehin neu erstellt werden.

Vielleicht läßt sich das ganze ja fast umsonst herstellen, je nach Bedingungen der Förderung?

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Aber aller Diskussion zum Trotz. Die große Mehrheit der Menschen glaubt, dass das Gesetz nicht wirksam wird und bald gekippt wird.

Plancius @, Freitag, 22.09.2023, 12:15 vor 437 Tagen @ Ankawor 2941 Views

So wie der Russe denkt: Was scheren mich die Gesetze, Moskau / der Zar ist weit, so denken die meisten Deutschen, dass sie das Heizungsgesetz nichts angeht, weil es sowieso bald, spätestens mit der nächsten Regierung gekippt wird.

Denn das Gesetz an sich ist eine solche Ungeheuerlichkeit, bedeutet in seiner Umsetzung ein solch massives Verarmungsprogramm, dass die Umsetzung dessen den Vorstellungshorizont der meisten Menschen sprengt.

Bisher ist man ja bei allen Politkaspereien der letzten Jahre zumeist ungeschoren davon gekommen. Und genauso wird es beim Heizungsgesetz sein, denkt man.

Wollen wir hoffen dass sie recht behalten.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

PLAN: Die Pferde zum Saufen zwingen.

Hannes, Freitag, 22.09.2023, 12:45 vor 437 Tagen @ Plancius 2994 Views

So wie der Russe denkt: Was scheren mich die Gesetze, Moskau / der Zar ist weit, so denken die meisten Deutschen, dass sie das Heizungsgesetz nichts angeht, weil es sowieso bald, spätestens mit der nächsten Regierung gekippt wird.

Denn das Gesetz an sich ist eine solche Ungeheuerlichkeit, bedeutet in seiner Umsetzung ein solch massives Verarmungsprogramm, dass die Umsetzung dessen den Vorstellungshorizont der meisten Menschen sprengt.

Bisher ist man ja bei allen Politkaspereien der letzten Jahre zumeist ungeschoren davon gekommen. Und genauso wird es beim Heizungsgesetz sein, denkt man.

Wollen wir hoffen dass sie recht behalten.

Gruß Plancius

Gruß Plancius,

ich erinnere an das bekannte Bild von den Pferden, die man nicht zum Saufen zwingen könne? Im Zusammenhang mit der Profitgenerierung aus Kreditvergabe benutzt, wenn das System satt war am Ende eines Zyklus.

Bei mir ging das 2007 los, dass mich so was interessierte. Davor wusste ich beits, dass es zyklische Krisen gibt, klar, reine Mathematik (Zinseszins-Folge), siehe auch Debitismus-Lehre. War auch DDR-Schulstoff, tatsächlich. Selbstverständlich nicht die reine Lehre nach @dottore

Für mich ist die Absicht also klar, Klima nannte ich ja als m. E. Bestandteil der GROSZEN PLANS. Ob Krieg oder Dämmwahn, eigentlich egal, mission accomplished.

Sie wereden das durchziehen wollen, kein Zweifel, es ist ernst gemeint.

Aber da ich in Bildern denke, noch eins, auch mit Viechzeuch (wie schon Äsop):

Die Kuh melken, bis nur noch Blut kommt.

Mahlzeit

H.

Die Pferde zum Saufen zwingen - na dann, viel Glück!

Rybezahl, Freitag, 22.09.2023, 17:26 vor 437 Tagen @ Hannes 2841 Views

Hallo!

Hierzu vier einfache Bilder. Jeder darf sich selbst seine Gedanken machen, darüber reflektieren, Schlüsse ziehen.

Alle Bilder aus:
https://de.tradingeconomics.com

EU-ZB-Bilanz:
[image]

EU-M1:
[image]

EU-Leitzins:
[image]

EU-Kreditwachstum:
[image]

Für die detailliertere Betrachtung - die Bildqualität ist absichtlich klein gehalten - habe ich oben den Verweis hingeschrieben.

Gruß!

"Die Kuh melken, bis nur noch Blut kommt."

Hannes, Freitag, 22.09.2023, 19:01 vor 437 Tagen @ Rybezahl 2854 Views

Hallo!

Hierzu vier einfache Bilder. Jeder darf sich selbst seine Gedanken machen, darüber reflektieren, Schlüsse ziehen.

Alle Bilder aus:
https://de.tradingeconomics.com

EU-ZB-Bilanz:
[image]

EU-M1:
[image]

EU-Leitzins:
[image]

EU-Kreditwachstum:
[image]

Für die detailliertere Betrachtung - die Bildqualität ist absichtlich klein gehalten - habe ich oben den Verweis hingeschrieben.

Gruß!

Wünsche bitte uns viel Glück, nicht Jenen. Ich schrieb auch: "Die Kuh melken, bis nur noch Blut kommt."

Gruß!
H.

Viel Glück für alle - und BRICS

Rybezahl, Freitag, 22.09.2023, 20:02 vor 437 Tagen @ Hannes 2854 Views

Hallo!

Natürlich wünsche ich allen Menschen viel Glück. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Aber zurück zur Realität.

Schaut man sich Die BRICS an, dann fällt besonders Brasilien mit einer an europäische Verhältnisse erinnernden Schwäche auf.

Während Russland, Indien, China und Saudi-Arabien noch relativ gut dastehen. Kein Wunder also, wenn nun ordentlich über eine neue Weltordnung spekuliert wird. Noch vor China würde ich Indien als aufstrebende Weltmacht einordnen.

Sie alle hängen aber letztlich am Rockzipfel der US-Amerikaner. Und die US-Amerikaner hängen am Rockzipfel der Ölproduzenten. So hängen alle am Rockzipfel aller; und wenn einer den Rockzipfel verliert, verlieren alle den Rockzipfel.

Daher glaube ich nicht an die Spekulationen über eine "neue Weltordnung" durch die BRICS oder andere Bündnisse.

Sondern alles wird durcheinandergewürfelt werden.

Gruß!

Der Schornsteinfeger ist nicht weit

Steppke, Freitag, 22.09.2023, 13:37 vor 437 Tagen @ Plancius 3002 Views

bearbeitet von Steppke, Freitag, 22.09.2023, 13:43

So wie der Russe denkt: Was scheren mich die Gesetze, Moskau / der Zar ist weit, so denken die meisten Deutschen, dass sie das Heizungsgesetz nichts angeht, weil es sowieso bald, spätestens mit der nächsten Regierung gekippt wird.

Denn das Gesetz an sich ist eine solche Ungeheuerlichkeit, bedeutet in seiner Umsetzung ein solch massives Verarmungsprogramm, dass die Umsetzung dessen den Vorstellungshorizont der meisten Menschen sprengt.

Bisher ist man ja bei allen Politkaspereien der letzten Jahre zumeist ungeschoren davon gekommen. Und genauso wird es beim Heizungsgesetz sein, denkt man.

Wollen wir hoffen dass sie recht behalten.

Ich weiß es nicht genau aber höchstwahrscheinlich werden die Schornsteinfeger verpflichtet, Anlagen, die die GEG-Anforderungen nicht erfüllen, stillzulegen.

Und das wars dann.

Nimmt man sie eigenmächtig (wieder) in Betrieb macht man sich strafbar und auch der Versicherungsschutz ist "weg".

Passiert dann irgendetwas, möglicherweise noch mit Personenschäden, kann man sich einen Strick nehmen.

Moskau ist zwar weit weg, bringt uns aber leider nichts, denn wir haben Schornsteinfeger, und die riskieren nicht ihren eigenen Hals, selbst dann nicht, wenn man mit denen befreundet ist. Die legen still, ohne wenn und aber. [[sauer]]

mMn

Nicht so negativ

Joe68 @, Freitag, 22.09.2023, 13:43 vor 437 Tagen @ Steppke 2981 Views

Wenn der Versicherungsschutz weg ist, das Haus abgebrannt, der Untermieter im Krankenhaus, das ist das nur ein Privatinsolvenz (ggfs mit Haft auf Bewährung, Körperverletzung).

Das sind dann neue Perspektiven, kein kleinbürgerliches Festhalten am kleinen Vermögen mit Angst vor staatlichen Zugriff, sondern das soziale Netz im besten Deutschland aller Zeiten wird dich auffangen.

DAS ist echte Opposition, das Hamsterrad der autochonen Bevölkerung verlassen, sich irgendwelchen Clans anschliessen, alternative Strukturen suchen. Es gibt ein Leben außerhalb der kleinbürgerlichen Existenz, Millionen machen es uns vor.

Wer Geld hat, mietet sich eine Zweitwohnung

Dieter @, Freitag, 22.09.2023, 13:53 vor 437 Tagen @ Joe68 3121 Views

macht ne Untervermietung dort und läßt sein Haus weiter mit alter Technik heizen. Und "belegt", daß man dort weniger als 4 Monate lebt.
Denn Wohnhäuser, die max. 4 Monate im Jahr bewohnt werden, fallen m.W. nicht unter das Gesetz.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen ...

Steppke, Freitag, 22.09.2023, 13:54 vor 437 Tagen @ Joe68 3022 Views

... wie z.B. eine (verbotene) Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Heizung, kann man nicht mit einer Privatinsolvenz beseitigen.

Dann ist man "erledigt"!

Egon W. Kreutzer zur Wirkung des Heizungsgesetzes (600 Milliarden Verlust)

Rheingold2, Samstag, 23.09.2023, 06:53 vor 437 Tagen @ Ankawor 2859 Views

Gut finde ich, dass der Rheingolder E. W. Kreutzer zwischen Inflation und Teuerung unterscheidet.

Zitat:
"Es ist in meinen Augen der nackte Wahnsinn, in dieser Situation an der Erhöhung der CO2-Abgabe festzuhalten, die LKW-Maut drastisch zu erhöhen, die Mehrwertsteuer für die Gastronomie wieder von 7 auf 19 Prozent anzuheben und mit immer neuen Gesetzen zur Energieeffizienz dazu beizutragen, in allen Sektoren die Preise für Waren, Güter und Dienstleistungen noch weiter in die Höhe zu treiben und dadurch noch mehr Liquidität aus dem Markt zu nehmen, die dann doch nur wieder in die Umverteilung fließt, ohne dabei jedoch mit der Teuerung Schritt halten zu können."

https://egon-w-kreutzer.de/immobilienpreise-auf-talfahrt-600-milliarden-euro-verlust-in...

Der Kreutzer sagt: "Es ist in meinen Augen der nackte Wahnsinn", ich dagegen sage: "Gut so!"

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 23.09.2023, 07:29 vor 437 Tagen @ Rheingold2 2819 Views

Je schneller der Karren an die Wand klatscht, um so eher kann das große Aufräumen beginnen. Jeder, der in Wort und Tat diese Entwicklung beschleunigt, sorgt dafür, daß es schneller vorbei ist. [[top]]

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Leserzuschrift: Frage zu GEG - § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Mittwoch, 18.10.2023, 13:37 vor 411 Tagen @ Ankawor 1765 Views

GEG - § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Da ich kein Jurist bin die Frage an die Juristen im Forum bzw. die Forenmitglieder welche sich mit juristischen Formulierungen auskennen.

Im GEG steht zu Anfang folgendes:

"§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude
gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen
und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der
üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die
noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen."

Bedeutet dieses, wenn die Sanierungskosten die Einsparungskosten für die Restlaufzeit des Hauses übersteigen, gäbe es eine Ausnahme für die Sanierung bzw. es muß die wirtschaftlichste Maßnahme unter denen weiter unten dann aufgeführten angewendet werden?

Oder ist dieses eine Klausel damit dieser "humane" Fakt aufgeführt ist, aber nie praktisch angewendet werden kann.

Vielen Dank für die Antworten

--
Grüße

---

Ich bin und zugleich nicht.

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