Einreise verweigert

D-Marker, Dienstag, 21.01.2025, 03:35 (vor 26 Tagen) @ nereus3009 Views
bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 21.01.2025, 03:59

Weitere letzte Zuckungen des Systems:

https://www.pi-news.net/2025/01/us-einreise-verweigert-die-letzten-patronen-der-biden-g...

Im Text enthalten:

ESTA-Formular.

Habe mich ein paar Jahre damit beschäftigt.

Wenn man dort genauer nachfragt, liegt auch der deutsche Staat auf der Lauer:

Entzug Waffenschein usw.

Warum?

Ich presche mal wieder ganz weit vor.

Im ESTA-Register ist hinterlegt, wer Deutscher ist.

Und um Deutscher zu sein, reicht kein deutscher Personalausweis.

Um diesen Tatbestand zu erfüllen, braucht es den "Gelben Schein".

https://www.google.com/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fupload.wikimedia.org%2Fwikipedia%2Fc...

Kostet beim Landratsamt 25 Euro. Vor 20 Jahren. Aber um den heute zu kriegen, kommt man in stürmisches Fahrwasser.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkei...

(VS will das geheim halten, wer den gelben Schein beantragt, ist Reichsbürger:
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/G/gelber-schein.html )

Im Ausland bei den Botschaften ist das etwas mehr bekannt.

https://montevideo.diplo.de/uy-de/service/1909346-1909346

Wer braucht den "gelben Schein"?

Da liegt das Geheimnis.

Staatsanwälte, Richter, Beamte, Sprengmeister...

Glaubt Ihr nicht?

Na, wohlan, schaut mal hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2014/sprengstoffges...

Da steht:

(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn
1. der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer
unselbständigen Zweigstelle beauftragte Person nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des
Grundgesetzes
ist oder
2. der Antragsteller weder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung
im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Diese Formulierung "Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes" findet Ihr, mehr oder weniger versteckt, bei allen staatstützenden Berufen.

Hier lesen ja auch viele Beamte mit.

Schauen wir mal in das Beamtengesetz, §7:

https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/7.html

Bei der restlichen Masse der Berufe in D. gibt es so etwas nicht.


Wofür das Ganze?

Nur ein Beispiel:

...der Bundestag möge beschließen: "An der Wahl zum Bundestag dürfen nur Personen teilnehmen, welche Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind"...

Ginge während Fußball-WM unbemerkt durch.


Klingelt's?


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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