§
von Weiner kein Sternchen (kenne den Symbolgehalt in diesem Zusammenhang nicht ...), jedoch einen Paragraphen.
Die Bemühung des hier verlinkten Youtubers ist löblich und ehrenwert (ich habe das Video allerdings nicht vollständig angeschaut). Ich fürchte aber, dass es nicht gelingen wird, einen Untersuchungsausschuss einzurichten (werde das aber genau weiterverfolgen, insofern vielen Dank für den LINK!)
Falls der von den Parteien dominierte (=gezähmte) Landtag in Sachsen-Anhalt sich nicht zu einem Untersuchungsausschuß durchringen kann, haben die Bürger*innen die folgende Option nach §80 der Landesverfassung:
(1) Bürger haben das Recht, den Landtag mit bestimmten Gegenständen der politischen
Willensbildung zu befassen, die das Land Sachsen-Anhalt betreffen. Eine Volksinitiative kann auch einen mit Gründen versehenen Gesetzentwurf zum Inhalt haben.
(2) Eine Volksinitiative muß von mindestens 30 000 Wahlberechtigten unterzeichnet
sein. Ihre Vertreter haben das Recht, angehört zu werden.
Weitere Details finden sich hier: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=VAbstG_ST_Inhaltsverzeichnis
Alle Räder stehen still - oder drehen sich in eine andere Richtung -, wenn Dein starker Arm es will.
Es gibt nur noch zwei Alternativen: gemächliches "Game Over" oder "Direkte Demokratie"
Weiner