Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus ...
Dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Demgegenüber hat das Gericht die Anträge weiterer Antragsteller abgelehnt.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
Kurze Zusammenfassung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sofortvollzug des Verbots der COMPACT-Magazin GmbH teilweise ausgesetzt. Die Klage gegen das Verbot hat Aussicht auf Erfolg, insbesondere im Hinblick auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Das Gericht sieht jedoch Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Inhalte in den Publikationen des Magazins. Die Anträge weiterer Beteiligter wurden abgelehnt. Das Gericht berücksichtigt in seiner Entscheidung vor allem die Grundrechte und hat Maßnahmen angeordnet, um die Beweislage weiter zu prüfen.
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