Man scheitert an der 5% Klausel ..
Wegfall der Grundmandatsklausel
Eine weitere Änderung der im Januar eingebrachten Vorlage enthält den Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.
Zuletzt profitierte davon Die Linke, die bei der Bundestagswahl 2021 auf einen Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent kam, aber mit drei Direktmandaten in Fraktionsstärke in das Parlament einziehen konnte.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896
Wahlgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/ §5