Nicht die GmbH....
... sondern die "Vereinigung" der Personen hinter der GmbH (Gesellschafter) wurden kurzerhand als "Verein" umdeklariert, um das Vereinsrecht für das Verbot heranziehen zu können. Zumindest hatte ich das in irgendeinem Video zu der Sache so verstanden:
"Nach deutschem Vereinsrecht wird ein "Verein" definiert als eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen und eine organisierte Struktur besitzen."
Und ja, wenn das nicht noch kassiert wird, kann man über diesen "Trick" theoretisch alles und jeden "verbieten".
EDIT:
Der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla, der hier im Forum ja auch schon mit seiner Amtshaftungsklage von von zip erwähnt wurde, sieht die Sache so:
"Fraglich sei, so der Kölner Jurist, ob die Verbotsverfügung rechtlich zulässig gewesen ist. Dies erscheine sehr zweifelhaft. Die Innenministerin habe sich bei ihrem Compact-Verbot auf das Vereinsrecht bezogen. Allerdings brauche es zum Beleg eines wie auch immer gearteten Compact-Vereins eine Vereinssatzung mit einem festgelegten Vereinszweck. Neben so einem Beleg fehle auch der Nachweis, mit welchen Personen sich Elsässer angeblich für einen Vereinszweck zusammengetan habe. Die Unterstellung eines nicht existenten Vereins und eines Vereinszwecks seitens einer Innenministerin sei sowieso schon einmalig. Dazu schrieb Pankalla: "Dabei sollte es ein einmaliger Vorgang sein, dass Personen und Firmen einfach unterstellt wird, sie seien ein Verein und ihr Vereinszweck sei dies, was eine Innenministerin glaubt."