Maaßen: Das mit dem Vereinsrecht/GmbH geht, was NICHT geht, ist generell über einen Umweg
Presse zu verbieten.
Ist in soweit auch logisch, sonst würden Kriminelle einfach GmbHs gründen um dem zu entgehen.
Über diesen Weg § 5 GG platt zu machen ist klar verfassungsfeindlich.
https://www.youtube.com/watch?v=ySTlsXzrPEY&t=807s&pp=ygUHbWFhw59lbg%3D%3D