Man muss das unterscheiden
Ich hab deshalb nachgefragt, weil das alles im Zusammenhang gesehen werden muss. Was meine ich damit:
Die Urteile sindin der nachträglichen Bewertung nach fachlichen, juristischen und politischen Fakten zu beurteilen.
Das kann in verschiedenen Fällen, worums eigentlich um dieselbe Sache geht, ganz unterschiedlich ausgehen.
Deshalb:
Wenn man nicht weiß, wie genau der Vorgang war, danach, - wie die Anklage lautete, -und wie die Argumentation des Angeklagten war, resp. wie danach die Urteilsbegründung aussieht, dann kann man zu so einem Urteil gar nichts sagen. Aus dem einfachen Grund, - weil man nichts weiß.