Da gibts noch was anderes,

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 18.02.2024, 10:54 (vor 269 Tagen) @ Socke1974 Views

Neben dem Heimtückegesetz als Beispiel. Nämlich dieses hier, und das gabs schon ein Jahr vorher:

https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933

Da hat man bewusst auf die Verfassung gesch..en. Ich schreibe nur den einen Absatz auf:

§ 1. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums

Kann Prof. Hockertz (München) ein Lied davon singen:

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/hausdurchsuchungen-paul-brandenburg-und...

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240634783/Professor-auf-der-Flucht.html

https://ch-vuk.ch/prof-dr-hockertz-einfache-kritik-reicht-heute-fuer-hausdurchsuchung/

Mein Fazit:

Die Dinge, die sich bewährt haben, die kommen auch heute wieder zur Anwendung. Aber hauptsächlich von denen, die immer wieder laut schreien: "Wehret den Anfängen".

Aber eines muss man doch neidlos anerkennen:

Wofür damals Klein-Adolf noch extra ein "Ermächtigungsgesetz" installieren musste, das schaffte Mutti Merkel so einfach im Handumdrehen. Ohne Gesetz.

Und keinen hats gestört!


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