@ Otto Lindenbrok, MausS & Albrecht
Nein, es ist eine völlig unplausible Interpretation, das auf die Ablehnung einer Wahl zu beziehen!
renuntiare bedeutet nicht: "etwas ablehnen", sondern vielmehr "auf etwas verzichten", "abdanken".
Ein bloß gewählter Kandidat, der die Wahl nicht annimmt, ist eben noch kein Papst! In § 2 steht aber ausdrücklich:
Si contingat ut Romanus Pontifex muneri suo renuntiet
Es muß sich bei dieser Bestimmung zwingend um einen Papst handeln, der ein solcher schon ist. Also: zumindest die Wahl bereits angenommen hat (auch wenn er nach der Annahme der Wahl (bspw., weil ihn einer seiner Wähler mit irgendeinmen dunklen Punkt aus der Vergangenheit erpressen möchte ...) noch am selben Tag zurücktritt, war er dann bereits Papst).
Wisnewskis Meinung ist, mit Verlaub, bloßes Larifari, über das auch ein "Normaljurist" mit Lateinkenntnissen bloß lächeln kann!
--
LePenseur