Wer bezahlt denn nun die ausgiebigen Prozesskosten
das verfahren endete nicht mit einem Urteil, sondern es wurde (wird, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind) eingestellt.
Das bedeutet, daß Kosten keiner Seite auferlegt werden, sondern die Staatskasse (vulgo der Steuerköter) sie trägt.
Interessant, daß die 10.000 € an jüdische EInrichtungen gehen. Da kann der Sänger dort ein Konzert geben gegen 10.000 € Honorar, die er danach bezahlt. Win WIn Situation.
Interessant ist auch, daß trotz einer eingeräumten vorgetäuschten Straftat und Falschbeschuldigung das urteil extrem milde ausfällt. Er gilt daher nicht als vorbestraft.
Man darf spekulieren, ob umgekehrt auch so milde geurteilt worden wäre.
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"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)