Befürchtung, Du, @Neptun, siehst auch nicht besser aus
Einem Freund von mir wollte ich nach meinem Tode meinen Garten zukommen lassen.
Gruß an NST.
Hast Du, nebenbei, eine Ahnung, wie schnell man dann bei "Geschäftsaufgabe" ist, und was dann das Finanzamt da alles in Hinterhand hat?
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsaufgabe/
Kurzum, Du verlierst Geld, was Du nie nicht verdient hast.
Ich will Dir jetzt nicht... ach, was soll es.
Was sie nicht von den Lebenden kriegen, holen sie sich von den Toten.
Stichwort "Erbschaftssteuer".
Darauf muss man erst Mal kommen, einen frisch Verstorbenen legal zu berauben...
Ehe ich Dir mehr erzähle, halte ich lieber die Klappe.
Freue mich auf eine BM...
Ruhe bekommst Du selten.
LG
D-Marker