Wie wäre es mit einer gerichtlichen Klärung?

Martin, Mittwoch, 25.10.2023, 09:16 (vor 352 Tagen) @ ebbes3001 Views

Wer erinnert sich? An VW blieben Milliarden Kosten hängen, weil VW den Kunden falsche Versprechungen gemacht hatte. https://www.ftc.gov/news-events/news/press-releases/2016/03/ftc-charges-volkswagen-dece...

In a complaint filed in federal court, the FTC alleges that during this seven-year period Volkswagen deceived consumers by selling or leasing more than 550,000 diesel cars based on false claims that the cars were low-emission, environmentally friendly, met emissions standards and would maintain a high resale value.

In Deutschland gilt https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/irrefuehrende-werbung-38072#:~:text=Def...

Definition: Was ist "irreführende Werbung"? objektiv falsche oder/ und subjektiv falsch interpretierbare Werbeaussagen. Irreführende Werbung ist unlauterer Wettbewerb und wird durch die §§ 5, 5a UWG untersagt, ferner durch zahlreiche spezialgesetzliche Vorschriften (§ 8 AMG, § 7 II EichG, §§ 3 f.

und

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nun der Punkt: Viele Dienstleistungen oder Produkte werden unter dem Etikett "klimaneutral" beworben. Oft steht nur ohne direkten Zusammenhang "klimaneutral" irgendwo auf einer Verpackung. Sollte es aber bei einem Produkt eine klar formulierte Behauptung geben, dass dieses klimaneutral sei, muss der Hersteller einen Nachweis dafür führen können, sonst wäre das irreführende Werbung. Dieser Nachweis müsste vor Gericht geführt werden, wobei unterschiedliche (skeptische) Gutachter berufen werden könnten.

Wäre das ein Hebel, aus der sonst einseitig geführten Debatte herauszukommen?


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