Das Problem ist aber die aktuelle Gesetzgebung der Grünen, die vorgeben dem Privatmenschen eine Planungssicherheit bieten zu wollen.
siehe hierzu das GEG, das ab dem 1.1.2024 den Komunen die Durchführung einer Wärmeleitplanung auferlegt. In dem Gesetz sind zwei fixe Punkte definiert, einmal der 30. Juni 2026 und der nächste 2 Jahre später für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner. Das Wunschdenken der Grünen hat dann auch zu einer Hochlaufkurve der Verfügbareit von Wasserstoff im Fernleitungsnetz geführt, das nach den Vorgaben eine Flächendeckung von 100% im Jahre 2050 vorsieht. Das Gesetz ist also eine Mogelpackung, da am 1.1.2024 für den privaten Häuslebauer und natürlich auch für die komerziellen keine Planungsbasis besteht, ob in einem bestimmten Gebiet an einer bestimmten Stelle denn irgendwann mal Wasserstoff zur Verfügung steht.
Der Bürgermeister unserer Gemeinde hat z.B. schon das Handtuch geworfen, da er für die Durchführung der Wärmeleitplanung über keinerlei Resourcen verfügt. Damit es nicht zum Eklat kommt, haben sich die Verwaltungen der kleineren Gemeinden zusammen geschlossen, um im Landkreis wenigsten etwas an Planung betreiben zu können. Ob der private Häuslebauer bis 2028 weiß, ob in 2040 vor seinem zukünftigen Heim eine Wasserstofftrasse quert, ist also mehr als fraglich.
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Fred