Gibt schon rechtsstaatliche Mittel ...
Der Sachschaden, der durch eine unerlaubte Handlung entstanden ist, fällt nicht in die Insolvenz und damit nach 3-Jahre mit der Restschuldbefreiung, nein, wenn die Damen und Herren mal "arbeiten", kann das Gehalt auf Bürgergeldhöhe gepfändet werden.
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