Gibt schon rechtsstaatliche Mittel ...

Mirko2, Varnsdorf (CR), Dienstag, 17.10.2023, 19:46 (vor 465 Tagen) @ Olivia1683 Views

Der Sachschaden, der durch eine unerlaubte Handlung entstanden ist, fällt nicht in die Insolvenz und damit nach 3-Jahre mit der Restschuldbefreiung, nein, wenn die Damen und Herren mal "arbeiten", kann das Gehalt auf Bürgergeldhöhe gepfändet werden.

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