mit Rheingold ist es doch ganz einfach

Rheingold2, Sonntag, 24.09.2023, 15:36 (vor 417 Tagen) @ Olivia1555 Views

Soll ich davon ausgehen, dass die Leistung/Schuld für diesen Zettel NIEMALS von mir eingelöst werden muss?

Du bist doch gar kein Schuldverhältnis eingegangen, denn Du hast doch mit Deinen Rheingold die Ware bereits bezahlt. Gegen schuldbefreiende Zahlung Deiner Rheingold an den Händler hat Dir der Händler die gewünschte Ware ausgehändigt. Schau doch mal in die Buchhaltung Deines Händlers, wie er Deine Zahlung gebucht hat

Er bucht Deine Zahlung mit schuldbefreienden Rheingold so wie er eine Zahlung mit schuldbefreienden Euro bucht (wobei die "Schuldbefreiung" beim Euro insofern eine Lüge ist, als dass beim alten Geld lediglich Schulden weitergereicht (=zediert) und eben nicht getilgt werden, eine Tilgung zwar gefordert aber nicht beabsichtigt ist - es geht ja nur um die Versklavung).

Er bucht Rheingold wie Euro eben nicht als ausgereichten Kredit, sondern als Zahlung. Du schuldest dem Händler also nichts.

Oder muss ich davon ausgehen, dass irgendwann jemand kommt, der die Leistung von mir abrufen möchte, bei dem ich also meine SCHULD begleichen muss?

Wie gesagt, Du hast ja bereits bezahlt, schuldest also nichts mehr. Aber wünschenswert für Dich ist es natürlich, wenn Du Einnahmen erzielst, Umsatz und Gewinn machst und Dich mit Rheingold erfolgreich im Geschäftsleben bewährst. Ob Du dann Deine Rheingold, die Rheingold Deines Kunden oder Rheingold fremder Dritter erhältst, ist dann nicht so wichtig.

Wenn NEIN... was passiert mit dem Schein?

Man sollte mal einen Rheingold Schein mit einem GPS Sender versehen und dann dokumentieren, wo er überall hinwandert, keine Ahnung. Möglicherweise sorgt er bei vielen, vielen Rheingoldern für zahlreiche Einnahmen bis er dann -hoffentlich- zu Deinem Vorteil wieder bei Dir nachfragt und Dir zusätzliche Umsätze bringt.


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