Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen ...
... wie z.B. eine (verbotene) Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Heizung, kann man nicht mit einer Privatinsolvenz beseitigen.
Dann ist man "erledigt"!
... wie z.B. eine (verbotene) Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Heizung, kann man nicht mit einer Privatinsolvenz beseitigen.
Dann ist man "erledigt"!