Ist auch völlig Wurst, wenn im Gesetz "kann" steht. [EDIT]
Dann darf ich ja meine Anlage mit billigerem Erdgas weiterfahren ...
Keiner wird seine H2-Ready Gastherme mit H2 betreiben, weil es dieses Gas in der Fläche nie geben wird. Alles viel zu teuer und daher unwirtschaftlich, so wie die ganze Energiewende. Das ist mir jedenfalls seit Prof. Hans-Werner Sinns Vortrag, Energiewende ins Nichts von 2013, also 10 Jahre alt, absolut klar.
Der große Knall ist unvermeidlich, aber bis dahin will man doch weitgehend schadlos durchkommen und jedes Schlupfloch sollte daher genutzt werden.
Grüße
[EDIT]
Was meinen die Rechtsverdreher von recht-energisch.de dazu?
Was wenn der Wasserstoff nicht kommt: Das neue GEG und die H2-ready Heizung
Doch mit diesem Plan für den Ausbau des Wasserstoffnetzes vor Ort ist es nicht getan. Der erwähnte Transformationsfahrplan wird von der Bundesnetzagentur alle drei Jahre geprüft. Läuft es nicht, wie vom Netzbetreiber geplant, fällt der ganze Plan in sich zusammen. Denn für diesen Fall bestimmt Absatz 4, dass die Bundesnetzagentur einen Bescheid erlässt, nach dem die Fahrplanumsetzung nicht ausreicht. Heizungsanlagen, die bis spätestens ein Jahr nach Erlass dieses Bescheides eingebaut wurden sind, unterfallen nach drei Jahren Übergangsfrist wieder den ganz normalen Regeln für Heizungsanlagen. Tritt dieser Fall ein, hat der enttäuschte Kunde übrigens Anspruch auf Kostenerstattung seiner Mehrkosten gegen den Gasnetzbetreiber, außer, der hat das Scheitern nicht zu vertreten. Denkbar wäre das etwa, wenn der Fernleitungsnetzbetreiber den Umbau der Infrastruktur nicht schafft. Oder einfach nicht genug Wasserstoff da ist. In diesem Fall bleibt der Kunde auf seinen Mehrkosten sitzen. Di H2-ready Heizung ist also selbst dann, wenn der Netzbetreiber vor Ort und der Kunde sie gleichermaßen wollen, für beide keine ganz risikolose Sache (Miriam Vollmer).
Da die Versorger so einen Plan nicht vorlegen werden - wg. techn. und fin. Unmöglichkeit - wird das nix mit H2 Ready ...