Der Irrtum, wie man eine Bestandsheizung klimaneutral rechnet.
Das heißt für mich, deine Bestandsheizung muss ab dem 1. Januar 2029 mindesten 15% Wasserstoff abkönnen. Die anderen Termine spar ich mir. Wenn man ab dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbaut, die nicht H2-Ready ist, hat man schlechte Karten eine Genehmigung zu bekommen.
Nein, Deine Heiz/Wärmegewinnung muss, gestaffelt, mit erneuerbarer Energie ergänzt werden. Wasserstoff muss es nicht sein! Aber, wie der Energieberater im oben verlinkten Youtube-Video aufgezeigt hat, ist das ziemlich günstig nachzurüsten, sodass man (rechnerisch) auf 65% "Erneuerbarer" kommt. Es gibt auch noch viel mehr Videos, von echten Profis, die einem erklären, welch günstige Möglichkeiten es noch gibt. Dazu bitte die Youtube-Suche nutzen.Eine energetische Komplettsanierung/Umrüstung ist da eine ganz andere Hausnummer (denn da sind wir schnell im 6-stelligen Bereich).
Das jeder normale Gaskessel auch mit Wasserstoff befeuert werden kann, halte ich für eine falsche Behauptung. Das hat viele technische Gründe, beginnt bei der Materialauswahl, berücksichtigt die Querschnitte von Rohrleitungen und hört irgendwann bei den Gasdüsen auf. Wasserstoff hat gegenüber Erdgas auf das Volumen bezogen nur 1/3 des Heizwertes.
Das ist keine Falschbehauptung (mein Vater betrieb übrigens 35 Jahre lang eine Heizungsfirma. Jetzt ist er in Rente).
Na schön zu sehen, wie du langsam auf dem Boden der Tatsachen ankommst, dein Einstieg in die Gesetzeslage war alles andere als informativ. Und ja, ich hab mich von Herbert Carstens Video inspirieren lassen. Seine Lösung, sich mit Klima-Split-Geräten über die Runden zu helfen, beseitigen aber nicht das Problem, das mit einer fossilen Heizung entstehen kann, wenn die Heizung weiterhin Fortbestand hat. Spätestens dann, wenn diese alte Heizung irgendwelche Gebrechen zeigt, wird sich herausstellen, wie die tief man in dem neuen GEG gefangen ist.
Zu dem Argument, dass dein Vater 35 Jahre Heizungsbauer war, fällt mir nur soviel ein, dass ich ebenfalls mit einem Totschlagargument antworten muss: ich habe über 40 Jahre Erfahrung mit der Anwendung von Gasen und Gasgemischen. Mit dabei waren Wasserstoff, Erdgas, Hochofengas, Koksgas, Stickstoff. Das die bestehende Infrastruktur für Erdgas am wenigsten dafür geeignet ist, Wasserstoff zu transportieren, dass erkennst auch du. Aber ich bleibe dabei, einen bestehenden Gaskessel, der bisher nur Erdgas verbrannt hat, auf Wasserstoff umzurüsten, selbst wenn es nur eine Beimischung vo Wasserstoff ist, halte ich für ein gewagtes Unterfangen.
Grundsätzlich hat Herbert Carsten das Problem nicht gelöst sondern nur vertagt.
Wir haben als Eigentümergemeinschaft eine Heizungsanlage, die mit Erdgas betrieben wird und die noch nicht unter das sofortige Verbot fallen würde. Ein möglicher Austausch in Zukunft würde höhere Kosten nach sich ziehen, da die Herbert-Carsten-Methode nicht anwendbar ist. Wenn, dann käme nur eine zentrale Wärmepumpe zur Anwendung. Die Kosten, die dann anfallen bezahlt man nicht mehr aus der Portokasse. So bleibt als Lösung des Problems, die Heizungsanlage noch in diesem Jahr auszutauschen, weil alles was nach dem 31. Dezember erfolgt, uns in die Kosten treibt.
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Fred