Dann scheint der BUND (Bundesregierung) auch Falschinformationen zu verbreiten

Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 14:44 (vor 358 Tagen) @ FredMeyer2969 Views
bearbeitet von Steppke, Donnerstag, 21.09.2023, 14:50

Denn hier ist die Zusammenfassung der Novelle.

Und dort steht es genau so, wie ich es beschrieben habe (besonders in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung).

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/geg-au...

Der wichtigste Satz:
Das bedeutet, neue Gas oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.


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