Dann scheint der BUND (Bundesregierung) auch Falschinformationen zu verbreiten
Denn hier ist die Zusammenfassung der Novelle.
Und dort steht es genau so, wie ich es beschrieben habe (besonders in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung).
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/geg-au...
Der wichtigste Satz:
Das bedeutet, neue Gas oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.