Arbeitsbeschaffung für Grüne in Abs.12
Besten Dank für die Quelle,
bei mir auf Seite 13 zu finden. Der Absatz 12 ist auch interessant:
(11) Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmi-
gen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärme-
planung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-
Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88
Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministe-
rium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfü-
gung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind
Hier geht es um Agitation durch grün-versiffte Menschen. Schließlich läßt sich auch eine Co2-Besteuerung rückgängig machen, und somit die Wirtschaftlichkeit andersherum entwickeln. Wieso keine Beratung über die Möglichkeit von Stromausfällen (Heizungsausfällen) durch die recht einseitige Ausrichtung von Elektrizität als Energieträger ?
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.