Grundgesetzwidrig?

aliter, Mittwoch, 20.09.2023, 07:44 (vor 491 Tagen) @ Albrecht2555 Views

m.W. ist gilt das Wahlrecht für Deutsche lt. GG. Solche Forderung wäre damit verfassungswidrig, eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz oder Staatsanwalt.


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