Wohnungsämter in der DDR
Hallo Mirko2,
allein das zuständige Wohnungsamt war befugt, Wohnungen in privaten Mietshäusern zuzuweisen. Der Eigentümer hatte dann mit den Bürgern einen Mietvertrag abzuschließen, die eine solche staatliche Zuweisung vorzeigen konnten.
Grüße