müßte auch bei Eigentumswohnungen und Wohnhäusern funktionieren
Man kauft nicht als Person die Eigentumswohnung, sondern durch eine GmbH.
Dann dürften Weiterverkäufe dieser Eigentumswohnung ohne Grunderwerbssteuer funktionieren, wenn statt der Wohnung die GmbH verkauft wird. Das Übertragen von GmbH Geschäftsanteilen unterliegt schließlich nicht irgendwelchen Grunderwerbssteuern.