Völlig konfuses Führerscheinrecht.
Das Führerscheinrecht in Deutschland ist komplett aus dem Ruder gelaufen. Es gibt mittlerweile 39 unterschiedliche Führerscheinklassen. Kaum einer blickt da rechtssicher mehr durch.
Ein Beispiel des völlig Absurden.
Ein 16 jähriger Landwirt Azubi macht seinen kleinen Traktorführerschein der Klasse L.
Damit kann er einen Traktor mit Anhänger oder Sattelauflieger oder überbreiten Arbeitsmaschine durch die Gegend fahren. Bedingung: Nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit 40 kmh.
Das zulässige Gesamtgewicht des Traktorgespanns darf 40 Tonnen nicht überschreiten.
Der Azubi kann praktisch mit 16 Jahren einen 500 PS Traktor mit 40 kmh zur Berufsschule fahren. Sogar mit Anhänger.
Nach Feierabend darf er aber weder einen PKW oder mit Anhänger fahren.