Also handelt es sich - nach klassischer Definition - tatsächlich nicht um "Impfstoffe"!
Hallo!
Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates stellte fest, dass eine Impfung die Ausbreitung von COVID-19 „nicht“ stoppt.
Das ist nämlich - jedenfalls für mein Empfinden - ein / die Voraussetzung dafür, ein medizinisches Produkt auch >Impfstoff< nennen zu können:
-> Die Ausbreitung der Krankheit wird gestoppt. Und dies geschieht, indem die 'Geimpften' die Krankheit (1) nicht bekommen und (2) auch nicht weiter verbreiten können.
Ein medizinisches Produkt hingegen, welches diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte meiner Ansicht nach auch nicht als Impfstoff bezeichnet werden.
Ansonsten könnte man nämlich auch Hustensaft als "Impfstoff" bezeichnen. Verhindert schwere Verläufe und wirkt pro Flasche für drei Wochen.
Gruß!