Nein! Es braucht die verbal Note und diese muss überreicht werden.

Mirko2, Varnsdorf (CR), Freitag, 27.01.2023, 13:04 (vor 650 Tagen) @ BerndBorchert3653 Views

Wir befinden uns aber in einem "Waffenstillstandsabkommen" und dieses kann jederzeit aufgekündigt werden. Mit meinen Worten: Wenn Gefahr im Verzug ist, dann braucht es nicht mal eine verbale Note (Aufkündigung) jener Kriegspartei. Ohne Verzug, wenn dieser in seinen Rechten verletzt wurde.

Quelle: UN-Charta

--
Server capacity exceeded


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung