Nein! Es braucht die verbal Note und diese muss überreicht werden.

Mirko2, Velké Šenov, Freitag, 27.01.2023, 13:04 (vor 306 Tagen) @ BerndBorchert3080 Views

Wir befinden uns aber in einem "Waffenstillstandsabkommen" und dieses kann jederzeit aufgekündigt werden. Mit meinen Worten: Wenn Gefahr im Verzug ist, dann braucht es nicht mal eine verbale Note (Aufkündigung) jener Kriegspartei. Ohne Verzug, wenn dieser in seinen Rechten verletzt wurde.

Quelle: UN-Charta

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91217 Lawalde


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