Mit dem vökerrechtlichen Status ist es wie mit den Nürnbergern
Eigentlich müßten das doch alles "Freischärler" sein, also per völkerrechtlicher Definition Terror-Organisation (um Freischärler mal modern auszudrücken). Sie dürften dann auch nicht unter dem Schutz internationaler Vereinbarungen wie der Genfer Konvention usw. stehen, würden auch keinen kriegsrechtlichen Rechtsschutz erfahren, sprich können völkerrechtlich zu Recht standrechtlich erschossen werden.
Sehe ich das falsch?
Sehr wohl siehst du das falsch, das Völkerrecht hält sich nämlich strikt an die Gepflogenheiten der Nürnberger:
Die Nürnberger hängen Keinen, sie hätten ihn denn zuvor
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Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc