Ja, gegen Mitglieder einer Truppe darf die Todesstrafe nicht vollzogen werden, siehe ...
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des
Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen
Art. I
Soweit einem Vertragsstaat dieses Zusatzprotokolls [...] zukommt, wird er die Todesstrafe gegenüber dem Mitglied einer Truppe [...], die aus einem andern Vertragsstaat dieses Zusatzprotokolls stammen, nicht vollziehen.
-> dem hat auch Russland (mit Vorbehalten) und die Ukraine zugestimmt, nicht aber natürlich die neu gegründeten Volksrepubliken
Quelle: AS 2003 3128