Nicht zu vergessen unsere hohen Expert:innen in Fragen von Menschenwürde, Ethik und Verfassungsrecht
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Die haben sich nämlich in einer 2/3-Mehrheit für die Zwangsimpfung mit einem nicht pharmakologisch ausgetesteten, nicht ordentlich zugelassenen, mit unbekannten Langzeitfolgen behafteten Impfmittel ausgesprochen, welches bereits in seiner viel zu kurzen Zulassungsstudie keine positiven Auswirkungen auf Gesamtsterblichkeit oder schwere Erkrankungen nachweisen konnte.
Da kann man noch froh sein, dass die Mehrheit der Politiker nicht den Willen oder Mut hatte, die Vorlage aufzunehmen und die von den intellektuellen Kapazitäten des Landes empfohlene Impfpflicht auch durchzusetzen.
Ihre Empfehlung ist ein Musterbeispiel dafür, wie in totalitären Systemen die Sprache zu einer Pervertierung der Realitäten genutzt werden kann:
In befürwortender Perspektive wird verfassungsrechtlich wie ethisch anerkannt, dass es sich bei einer allgemeinen Impfpflicht zweifellos um einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit, das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und die körperliche Selbstbestimmung handelt, der auch Würdeaspekte aufweist. Gleichwohl wird die Impfpflicht als aktuell geeignet und in Ermangelung milderer, gleich wirksamer Alternativen als erforderlich verstanden. Ebenso wird sie als angemessen und allen zumutbar sowie entsprechend als insgesamt verhältnismäßig eingeschätzt. Es bestehe kein prinzipieller Vorrang der körperlichen Unversehrtheit gegenüber anderen Rechten und Freiheiten; sie dürfe – wenn auch nur mit sehr guten Gründen – eingeschränkt werden.
Es wird weiter geltend gemacht, dass es im Kern um die Güterabwägung gehe zwischen dem Schutz vor
einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit Einzelner und den Interessen der Allgemeinheit (als
Gewährleistung der Rechte und Interessen aller Menschen). Zu Letzteren gehörten nicht nur der Schutz vor Ansteckung und der Gesundheitsschutz, sondern auch das Intakthalten der verschiedenen Gesellschaftsbereiche der Bildung, der Wirtschaft, der Gastronomie, der Kultur usw. Der Freiheit des Einzelnen, sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden, müsse das Wohl der gesamten Gesellschaft als unverzichtbare Basis der individuellen Freiheit aller gegenübergestellt werden. Lasse sich die Pandemie nicht unter Kontrolle bringen, müssten individuelle wie kollektive Freiheitsräume weiterhin eingeschränkt werden. Der Saldo zwischen der Rücksicht auf die individuelle Freiheit jener, die sich nicht impfen lassen möchten, und der Rücksicht auf die individuellen und kollektiven Freiheiten geimpfter Menschen werde zunehmend negativ. In dieser Perspektive führe eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht zu einer insgesamt positiven Freiheitsbilanz, sowohl individuell als auch kollektiv.
Dreizehn von 20 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates befürworten die Ausweitung der bisher schon gesetzlich verankerten Impfpflicht zu einer allgemeinen Impfpflicht, die alle in Deutschland lebenden impfbaren Erwachsenen über 18 Jahren umfasst.
Begründung:
Leitend für die Empfehlung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht ab 18 Jahren ist das Ziel einer
nachhaltigen, dauerhaft tragfähigen und gerechten Beherrschung der Pandemie, das heißt das Erreichen einer kontrollierten endemischen Situation. Dazu reicht das schrittweise Vorgehen einer risikostratifizierten Impfpflicht nicht aus. Sie bleibt immer hinter den Wellen der Pandemie und erhöht die Gefahr einer ständigen Wiederkehr von Kontaktbeschränkungen aller Art, worunter insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu leiden haben. Eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht liegt daher nicht nur im Interesse vulnerabler Gruppen, sondern auch im Interesse der jungen Generation.
Die effektive Geltung der Impfpflicht setzt auch voraus, dass im Hinblick auf andere Rechtsfolgen
der Nichtbeachtung der Impfpflicht, insbesondere im Arbeitsrecht, Klarheit besteht. Das verlangt insbesondere die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit, in deren Licht namentlich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Beschäftigten keine Rechtsunsicherheit zugemutet werden darf, die zugleich zu Einbußen bei der effektiven Geltung der Impfpflicht führen würde.
Gruss,
mp