Gewahrsam kann auch länger als 24 Stunden andauern

Joe68, Dienstag, 28.06.2022, 12:03 (vor 454 Tagen) @ helmut-12471 Views

Es sollten nur 24 Stunden sein, aber es gibt da wohl einen Passus das es 24 Stunden, ab dem Tag der Festnahme wäre, d.h. das wären dann grob 2 Tag. Falls Gefahr in Verzug bzw schwerwiegende Vorwürfe vorliegen, dann stimmt ein U-Richter einer längeren Inhaftierung zu (z.B. Fluchtgefahr aus Tschechien nach Deutschland).

Ausserdem kann dir, als Beweismittel, jegliche Elektronik weg genommen werden, dann bist frei, kannst aber nicht kommunizieren und brauchst erst ein PC/Laptop.
Denkbar wäre auch, daß er so eingeschüchtert wurde und sich zurück halten muss, er hatte doch in der jüngeren Verhangenheit beim Hausmeister nachgefragt ob seine wahre Identität verraten wurde, denn er bekam Besuch von der Staatssicherheit (soweit ich mich an seine Aussage erinnere). Ich hoffe er hat einen guten Anwalt.


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