Vielleicht war die Klageschrift schlecht gestellt. Hat man darauf gepocht, dass die Beweislast, dass die Wirkung der Impfung die Nebenwirkungen weit überwiegt, bei den Befürwortern liegen sollte? owT
BerndBorchert, Donnerstag, 19.05.2022, 16:05(vor 42 Tagen)@ Otto Lidenbrock1285 Views