Bin einem Irrtum aufgesessen, tut mir leid - Gesetz ist vom 22.6.2017 - Ein Überblick der Entwicklung bis heute

Odysseus, Mittwoch, 20.05.2020, 13:16 (vor 1635 Tagen) @ Weiner4763 Views

Da wir letzte Woche die Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes hatten, bin ich nicht stutzig geworden. Der Blog-Betreiber Mannheimer steht permanent im Focus und achtet darauf, dass ihm solche kapitalen Fehler nicht passieren.
Deshalb habe ich nicht, wie sonst, zumindest kurz selbst dazu recherchiert.
Ist mir bislang nicht passiert, jetzt leider doch.[[sauer]]

Wenn man jedoch schon darauf gestossen ist, ist die Entwicklung seit Juni 2017 diesbezüglich interessant. Denn sie betrifft uns ja bis heute.
Am 22. Juni 2017 wurde das Gesetz verabschiedet. Der Staatstrojaner wurde in die Strafprozessordnung aufgenommen, nur Polizeibehörden dürfen ihn nutzen. Das Gesetz erzeugte umgehend erheblichen Gegenwind, der in mehreren Verfassungsbeschwerden bzw -klagen mündete, die bis heute anhängig sind.

Ein Beispiel:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Anwaelte-und-Journalisten-ziehen...

Einen Eindruck von der praktischen Nutzung und den Forderungen nach Freigabe zur Nutzung durch den Verfassungsschutz Ende 2019 kann man sich hier verschaffen:

https://www.tagesschau.de/investigativ/staatstrojaner-103.html

Ein chronologischer Überblick über die Entwicklung bis 2/2020 kann hier eingesehen werden.

https://digitalcourage.de/staat-und-geheimdienste/staatstrojaner-chronologie

Daraus:

Seit der StPO-Reform 2017 können Staatstrojaner als repressive Maßnahme (Strafverfolgung) eingesetzt werden (§ 100a StPO). Damit die Polizei auch präventiv hacken kann, muss dies zusätzlich im Polizei- oder Ordnungsrecht des jeweiligen Landes geregelt sein.

In diese Bundesländern stehen Staatstrojaner im Polizei- oder Ordnungsrecht:

Baden-Württemberg (§ 23b PolG)
Bayern (Art. 42 BPolG)
Hamburg (§ 24 PolDVG)
Hessen (§ 15b HSOG)Seit der StPO-Reform 2017 können Staatstrojaner als repressive Maßnahme (Strafverfolgung) eingesetzt werden (§ 100a StPO). Damit die Polizei auch präventiv hacken kann, muss dies zusätzlich im Polizei- oder Ordnungsrecht des jeweiligen Landes geregelt sein.

In diese Bundesländern stehen Staatstrojaner im Polizei- oder Ordnungsrecht:

Baden-Württemberg (§ 23b PolG)
Bayern (Art. 42 BPolG)
Hamburg (§ 24 PolDVG)
Hessen (§ 15b HSOG)
Niedersachen (§ 33a NPOG)
NRW: (§ 20c PolG NRW)
Rheinland-Pfalz: (§ 31c POG)

Diese Bundesländern planen die Einführung von Staatstrojanern:

Berlin (Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. In der Medienberichterstattung, z.B. taz.de, wird jedoch auch von Veränderungen im Bereich Telekommunikationsüberwachung berichtet)
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland (Gesetzentwurf von der Landesregierung in das Landesparlament eingebracht)

In diesen Bundesländern stehen Staatstrojaner nicht im Polizei- oder Ordnungsrecht:

Brandenburg
Bremen
Sachsen
Sachsen-Anhalt (Anmerkung: Die Quellen-TKÜ, ehemals § 17c SOG LSA, wurde 2014 durch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig eingestuft)
Schleswig-Holstein
Thüringen

Stand: 25. Februar 2020; Informationen zum Thema an mail@digitalcourge.de
Niedersachen (§ 33a NPOG)
NRW: (§ 20c PolG NRW)
Rheinland-Pfalz: (§ 31c POG)

Diese Bundesländern planen die Einführung von Staatstrojanern:

Berlin (Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. In der Medienberichterstattung, z.B. taz.de, wird jedoch auch von Veränderungen im Bereich Telekommunikationsüberwachung berichtet)
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland (Gesetzentwurf von der Landesregierung in das Landesparlament eingebracht)

In diesen Bundesländern stehen Staatstrojaner nicht im Polizei- oder Ordnungsrecht:

Brandenburg
Bremen
Sachsen
Sachsen-Anhalt (Anmerkung: Die Quellen-TKÜ, ehemals § 17c SOG LSA, wurde 2014 durch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig eingestuft)
Schleswig-Holstein
Thüringen

Stand: 25. Februar 2020; Informationen zum Thema an mail@digitalcourge.de


Ergänzend: §100b - Online-Durchsuchung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100b

Passend zum Thema:

Ganz aktuell urteilt das Verfassungsgericht:
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes

https://netzpolitik.org/2020/das-neue-bnd-gesetz-ist-verfassungswidrig/

Gruß Odysseus


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