Eine Leserzuschrift mit interessanter Info zum türkischen Erbrecht.

Volker, Freitag, 03.03.2017, 21:39 (vor 2810 Tagen) @ Volker2994 Views

"der Türke gibt seine Staatsbürgerschaft auch nicht leichtfertig auf. Nur Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft können in der Türkei eine Erbschaft antreten. Schon die Aussicht darauf bindet :-)"


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